Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk / die GEZ nicht existieren darf
Die Schweiz hat über die Zukunft ihres öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgestimmt. Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch zahlt den Rundfunkbeitrag nicht. Maischberger diskutiert über die Zukunft von ARD und ZDF. Bei der mündlichen Verhandlung lehnen zwei private Kläger den Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ab. Er sei als Bruder vom Rundfunkbeitragsgründer Paul Kirchhof befangen. Damit wird genau dasselbe Argument wie bei bei meiner Anzeige gegen die Vollstreckungsbeamtin im Jahr 2015 verwendet.
Eine törichte Systemfrage wird gestellt: Brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt noch? Es tut sich etwas. Eine Gruppe, die einst als Schwarzseher abgestempelt wurde, wird hoffähig. Der GEZ-Widerstand ist bereits Mainstream. Die Mehrheit lehnt die sogenannte Demokratieabgabe ab. Hartnäckig hält sich aber eine kleine eingeschworene Gemeinde, die sich immerzu für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausspricht oder zumindest eine stark abgespeckte Version des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkmodells präferiert. Diese Befürworter profitieren nicht zwangsweise vom Rundfunkbeitrag, machen sich dafür umso vehementer für den Rundfunkbeitrag und dessen weitreichenden negativen Konsequenzen stark. Der Blogger Gutjahr plädiert für höhere Rundfunkbeiträge. Gutjahr muss das behaupten, schließlich arbeitete er mal für den Bayerischen Rundfunk. Was allerdings ein Zeitungsverlag wie der „Tagesspiegel“ der GEZ-Debatte abgewinnen kann, wenn es nur eine Verschlankung und keine Abschaffung fordert, bleibt wirklich unerklärlich. Bei solch widersinnigen Aussagen sollte sich niemand über eine immer geringer werdende Leserschaft wundern. Die einzigen Argumente, die für die öffentlich-rechtlichen Medien sprechen sind: Zu teuer, zu groß, zu einseitig und zu ungerecht.