Free cookie consent management tool by TermsFeed Policy Generator Uber gegen das Taxi-Kartell – dig.ga
lbry/Odysee
Telegram
YouTube
TikTok
Gab
Twitter
Gettr
Newsletter

Uber gegen das Taxi-Kartell

Staatlicher Schutz vor Konkurrenz

Newsletter abonnieren

Artikel teilen
via Flickr/L.A. Foodie (CC BY 2.0)
via Flickr/L.A. Foodie (CC BY 2.0)

Wissen Sie in welcher Farbe die deutschen Taxis herumfahren? Richtige Antwort: Hellelfenbein. Auch bekannt unter dem Farbcode RAL 1015. Das könnte eine Frage bei Wer wird Millionär? sein. Also aufschreiben und merken! Es soll hier allerdings nicht so sehr um Farbtöne gehen. Viel interessanter ist nämlich folgende Frage: “Warum eigentlich hellelfenbein?” Die Antwort darauf führt in die Weiten eines realitätsfernen Taxi-Kartells, welches sich mit aller Macht gegen  Wettbewerb und Konkurrenten wie Uber stemmt.

Medienwirksame Diskussionen über den Berufsstand des Taxifahrers gibt es nicht wirklich viele. Vielleicht liegt das einfach daran, dass das Thema “eierschalen-gelbes Personenbeförderungsmittel” nicht wirklich interessant klingt. Spannend wurde es ein bisschen, als 2003 im Saarland ein Farbstreit entbrannte. Hellelfenbein schien wohl die Nerven einiger Menschen in diesem Land zu strapazieren. Der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands Thomas Grätz gab darauf hin an, dass diese Farbe eine Corporate Identity erzeuge und ein Farbwechsel wegen des möglichen Verlusts der Wiedererkennung unsinnig sei. Ja, das mag stimmen, ist allerdings nicht immer unbedingt positiv. Die Corporate Identity eines Trabanten wurde z.B. durch seine mehr als 10-jährige Produktionszeit ausgemacht. Schön hört sich das jetzt  allerdings nicht unbedingt an. Ernsthafter wird es da schon, wenn es um den Punkt Sicherheit geht. Angeblich werde diese durch die “Signalfarbe” hellelfenbein erhöht. Warum man sich hier jedoch nicht für ein noch auffälligeres Erikaviolett (RAL 4003) entschieden hat, steht in den Sternen.

Worum geht’s hier eigentlich wirklich? Es geht darum die Vormachtstellung von großen Taxiunternehmen abzusichern. Diese möchten sich ihren Platz um keinen Millimeter streitig machen. Um ein Taxi zu betreiben bedarf es immerhin nur eines Führerscheins (Klasse B) und eines fahrtüchtigen PKWs. Und seit der Erfindung von Navigationsgeräten müssen Taxifahrer das Streckennetz einer Stadt nicht mal mehr auswendig lernen. Eine derartig geringe Markteintrittsbarriere bereitet dem Taxi-Kartell Kopfschmerzen. Sie könnte schließlich dafür sorgen, dass sich plötzlich zu viele Menschen im Taxigewerbe herumtummeln. Das bedeutete ein höheres Taxiangebot. Ein höheres Taxiangebot lässt bekanntlich die Preise fallen. Dieser übliche marktwirtschaftliche Mechanismus, den jeder Arbeitgeber und -nehmer nur zu gut kennt, wird von den großen Taxiunternehmen gekonnt umgangen. Neben Führerschein und PKW werden einfach zusätzliche und unnötige bürokratische Hürden aufgezogen, damit hier ja niemand auf die Idee kommt, die Gewinnmargen des Kartells zu stehlen und sich so das Taschengeld aufzubessern. Zu diesen Hürden zählt z.B. die Betriebspflicht. D.h. der Taxibetrieb muss grundsätzlich ganztägig angeboten werden. Dadurch wird die Einstellung weiterer Mitarbeiter zur Pflicht. Die Personalkosten für den Taxiunternehmer schießen damit schon mit dem Unternehmensstart in die Höhe. Außerdem ist für das erste Fahrzeug ein Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro notwendig, für… ja für was eigentlich? Die Bearbeitung des Vorgangs kostet lediglich etwa 200 Euro. In Hong Kong kann so eine Lizenz auch gerne eine Million US-Dollar kosten. In Deutschland hat man also nochmal Glück gehabt, zumindest in der Hinsicht. Allerdings darf man sich hier zum Ausgleich auch durch zig Formulare durchwursteln. Und weil diese Hürden noch nicht groß genug sind, muss der Anwärter des Taxiunternehmens neben einem Führerschein auch seine fachliche Eignung nachweisen. Bekanntlich müssen Taxifahrer nämlich neben dem Fahren auch hoch komplexe Formeln lösen, um das Rückgeld das Fahrgastes auch richtig ausgeben zu können. Insofern macht ein Eignungstest auch Sinn. Vor dem Hintergrund mutet die Diskussion um die Farbe eines Taxiautos schon fast eine gewisse Leichtigkeit an. Einige Gemeinden haben sich bereits vom hellelfenbein getrennt und wählten die Farbe bunt. Sie überlassen den Taxiunternehmen also die volle Entscheidungsfreiheit in einem marginal wichtigen Bereich. Bravo!

Nach Jahren hochspannender Entwicklungen im Taxigewerbe versucht nun ein Anbieter aus Übersee eine Lanze zu brechen: Uber heißt seine neue App. Diese soll sich als einfache Alternative zu einem sonst sehr diffusen und undurchsichtigen Personenbeförderungsmarkt anbieten. Damit kann jeder formlos und relativ schnell mit ein paar Mausklicks Taxifahrer werden. Auf der anderen Seite können Kunden sich ihr Uber-Taxi kostengünstig über ihr Smartphone im Internet bestellen. Theoretisch. Dadurch, dass die App staatliche Regulierungsmaßnahmen ob­so­les­zie­rt, ist Uber ein Dorn im Auge des Taxi-Kartells. Es hat über das Landgericht Frankfurt (2-03 O 329/14) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Da ich mich nicht sinnlosen Kopfschmerzen aussetzen möchte, sollen die fadenscheinigen Gründe der gerichtlichen Anordnung an dieser Stelle nicht weiter analysiert werden. Das Urteil scheint Uber allerdings auch wenig zu interessieren. Sie ignorieren es und bieten den Uber-Service weiterhin fleißig an. Glücklicherweise müssen die Server des Anbieters nicht unbedingt von Deutschland aus operieren. Damit hat das Taxi-Kartell nur noch folgende Möglichkeiten den Uber-Service zu stoppen: Entweder es reformiert sich dahingehend, dass seine Taxifahrten besser werden, als die von Uber oder das Kartell nimmt seinen Taxikunden ihr Handy und der Menschheit das Internet weg. Angesichts der Tatsache, dass sich das Taxi-Kartell von einem Sumpf voller juristischer Gefälligkeiten nährt, scheint letzteres realistischer zu sein.