Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

via Flickr/Ricαrdo (CC BY-SA 2.0)
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Die Strafanzeige / das Ermittlungsverfahren gegen die Finanzbeamtin wurde mittlerweile von der zuständigen Staatsanwältin fallen gelassen. Ich habe mich daraufhin an die nächsthöhere Stelle gewandt: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Diese hat mir in Sachen Rundfunkbeitrag Recht gegeben: Die von mir erwähnten Staatsverträge sind ungültig. Die Eintreibung des Finanzamts bleibt trotzdem rechtmäßig. Hä?!

Rundfunkbeitrag: Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin-Neukölln

Rundfunkbeitrag: Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin-Neukölln

Rundfunkbeitrag Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin Neukölln Nötigung, Erpressung und Hochverrat

„Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Berlin,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Sachbearbeiterin Frau G. (Finanzamt Neukölln; Thiemannstr. 1; 12059 Berlin; (030)9024-16XXX) wegen Nichterfüllung von Pflichten (§ 77 BBG), Willkür (Art. 3 GG), Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Hochverrats gegen den Bund (§ 81 StGB), Hochverrats gegen das Land (§ 82 StGB), Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) und Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 13 VStGB).

Amtlich bestätigt: Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden!

Rundfunkbeitrag: Das endgültige Musterschreiben

Amtlich bestätigt Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden! Finanzamt schickt Zahlungsaufforderung zurück zum rbb

So, ich habe mir bei diesem Musterschreiben, der die Gesetz- und vor allem Grundgesetzwidrigkeiten des Rundfunkbeitrags erläutert, wirklich ausgesprochen viel Mühe gegeben. Das Beste: Man muss am Schreiben selbst nichts verändern. Einfach die rot markierten Felder anpassen, unterschreiben und abschicken! Der Aufwand, mit dem man gegen die Rundfunkmafia vorgehen kann, hat sich nun auf ein Mindestmaß reduziert. Das Allerbeste: Ich zitiere Bundesverfassungrichter, also die höchsten Richter, welche die grundgesetzwidrigen Staatsverträge bereits festgestellt haben. Dem Finanzamt blieb die Spucke im Hals stecken, als ich Ihnen mein Schreiben präsentiert habe.

Rundfunkbeitrag: Landgericht Tübingen widersetzt sich dem Bundesgerichtshof

Rundfunkbeitrag: Landgericht Tübingen widersetzt sich dem Bundesgerichtshof

Landgericht Tübingen
Landgericht Tübingen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2015 die Aufhebung des Urteils vom Landgericht Tübingen beschlossen. Unterm Strich wurde den Rundfunkanstalten mit dem BGH-Beschluss sehr viel Macht eingeräumt. Es ergeben sich dadurch gravierende Implikationen für den sogenannten „Beitragsschuldner“. Der ist jetzt nämlich einer völligen Willkür der Behörden ausgesetzt. Das Landgericht Tübingen hat sich nun aber, laut Handelsblatt, dem BGH-Beschluss widersetzt.