Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…
…aber die Eintreibung des Finanzamts ist rechtmäßigDie Strafanzeige / das Ermittlungsverfahren gegen die Finanzbeamtin wurde mittlerweile von der zuständigen Staatsanwältin fallen gelassen. Ich habe mich daraufhin an die nächsthöhere Stelle gewandt: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Diese hat mir in Sachen Rundfunkbeitrag Recht gegeben: Die von mir erwähnten Staatsverträge sind ungültig. Die Eintreibung des Finanzamts bleibt trotzdem rechtmäßig. Hä?!
Hier schrieb mir die Staatsanwältin Ihre Beweggründe für das Fallenlassen der Strafanzeige:
Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Straftat? Hat die sich mein Schreiben wirklich durchgelesen oder musste da jemand einfach nur schnell in den Feierabend? Erzürnt über dieses Geschreibsel wendete ich mich mit einer Beschwerde an die nächsthöhere Stelle. Der Generalstaatsanwaltschaft Berlin schilderte ich den Fall erneut und verlieh der Strafanzeige mit folgenden Worten die notwendige Würze:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgemäß Beschwerde gegen die unrechtmäßige Entscheidung der Staatsanwältin ein. BITTE REAGIEREN SIE DOCH ENDLICH ORDNUNGSGEMÄß AUF MEIN SCHREIBEN!!! Meine Analyse ist außerordentlich AUSFÜHRLICH, WISSENSCHAFTLICH und ich berufe mich AUSSCHLIEßLICH AUF OFFIZIELLE QUELLEN, GERICHTSURTEILE und -BESCHLÜSSE!!!
UND JETZT NOCH EIN KOMMENTAR IN EIGENER SACHE: Es kotzt mich ehrlich gesagt an, dass Sie und Ihre Behörden hier gefühlsmäßig (!) nur den Handlanger der Politclowns spielen (müssen?) und Justitia sich derweil eine Pause gönnt. WARUM? WARUM ZUM TEUFEL MACHEN SIE DAS? ES IST UNRECHT, WENN EIN STAATLICH AUFOKDROYIERTER SENDER RUNDFUNKBEITRÄGE EINTREIBEN LÄSST!!!! Die Krabbelgruppe im Kindergarten versteht das, warum VERSTEHEN SIE DAS NICHT? ES GEHT MIR DOCH NICHT UM DIE SCHEIß BESTRAFUNG EINER BEAMTIN. FRAU G. SOLL DIE ILLEGALE EINTREIBUNG GEFÄLLIGST SEIN LASSEN. ES IST MIR DANN AUCH SCHEIß EGAL UNTER WELCHEN SCHEINHEILIGEN GRÜNDEN VON EINER STRAFE ABGESEHEN WIRD.
Es kotzt mich auch an, dass ich seit fast drei verfickten Jahren zu dieser illegalen Abschaumscheiße Bezug nehmen muss. Immer reagiere ich fristgemäß, immer gehe ich verständnisvoll auf Sachbearbeiter und Beamte ein, immer versuche ich Gespräche zu führen, rede mit dem rbb, der Polizei und dem Finanzamt, immer nenne ich §§ und Urteile, immer halte ich mich an alle SCHEIß GESETZE nur um festzustellen, dass sich alle anderen AN DIESE SCHEIß GESETZE NICHT HALTEN möchten und mich wie den LETZTEN DRECK behandeln, mich auslachen, im vollen Bewusstsein, dass die Staatsanwaltschaft sowieso nichts macht. WARUM NEHMEN BEAMTE DAS ERGEBNIS SCHON VORWEG? WARUM EXISITIEREN RECHTSTAATLICHEN STELLEN ÜBERHAUPT, WENN AM ENDE DOCH NUR UNRECHT WALTET?! WARUM GIBT ES ÜBERHAUPT WIDERSPRUCHS- UND BESCHWERDEVERFAHREN, WENN DOCH NUR ALLES BEIM ABLEHNENDEN BESCHEID ENDET?! WO LEBEN WIR DENN HIER, IN EINER VERWALTUNGSDIKTATUR?! IN EINEM SCHEINRECHTSSTAAT?! ICH BIN EIN FREIER MENSCH, KEIN SKLAVE UND LASSE MIR VON NIEMANDEM ILLEGALE SCHEIßE AUFBRUMMEN. ICH BIN SOUVERÄN UND FÜR MICH SELBST VERANTWORTLICH. ICH BIN NICHT VERANTWORTLICH FÜR IRGENDEINEN SCHEIß POLITVERSEUCHTEN PROPAGANDA-STAATSFUNK, DER MIR KLARZUMACHEN VERSUCHT, DER MUSIKANTENSTADL UND KRIEGSPROPAGANDA GEHÖRTEN ZU SEINEM STAATLICHEN BILDUNGSAUFTRAG.
Der Fall ist veröffentlicht. Schon jetzt verfolgen bereits mehrere zehntausend Menschen diesen Fall. Und es werden täglich mehr. Ich werde auch weiterhin jede Antwort von Ihnen veröffentlichen. Mit jedem Unrecht wächst der Unmut und der Widerstand. Öffentlichkeit ist die einzige Möglichkeit ihrer dunklen Macht Herr zu werden, denn Licht, Freiheit und Wahrheit werden immer siegen. IMMER.
Mit freundlichem Hinweis auf Art. 20 Abs. 4 GG”
Bevor mir jetzt jemand die Frage stellt, ob ich denn wirklich dieses schön klingende, theatralische Meisterwerk an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geschickt habe: Ja, habe ich! Daraufhin hat die Oberstaatsanwältin auch endlich anerkannt, dass es das Urteil vom Bundesverfassungsgericht gibt, welches die grundgesetzwidrigen Staatsverträge aufzeigt.
Die Generalstaatsanwaltschaft spricht hier fälschlicherweise nur vom ZDF-Staatsvertrag. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nur von diesem ZDF-Staatsvertrag spricht, sind damit natürlich auch die Vorgaben für alle anderen Staatsverträge ableitbar geworden. Aber über dieses Detail müssen wir uns nicht streiten. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Urteil jetzt wenigstens schon mal zur Kenntnis genommen. Wir sind also einen klitzekleinen Schritt weiter. Das verblüffende ist nun aber, dass die Generalstaatsanwaltschaft einfach behauptet, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht über die grundgesetzwidrigen Staatsverträge sei nicht wichtig genug, um die Eintreibung zu stoppen. Als Antwort auf diese schwachsinnige Sichtweise zitiere ich jetzt mal direkt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht:
“Die bloße Unvereinbarkeitserklärung, verbunden mit der Anordnung einer vorübergehenden Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung, kommt in Betracht, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde und es den betroffenen Grundrechten bei Gesamtsicht eher entspricht, die Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit hinzunehmen als die Norm für nichtig zu erklären (vgl. BVerfGE 33, 303 <347 f.>; 109, 190 <235 f.> ).
Dies ist hier der Fall. […]
Die Länder haben eine Neuregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und die jedenfalls für die nächsten regulären Wahlen der Aufsichtsgremien maßgeblich ist, bis spätestens zum 30. Juni 2015 zu schaffen.”
Das Bundesverfassungsgericht spricht hier also von GRUNDLAGE, die den Sendern / “überragenden Gütern des Gemeinwohls” bei grundgesetzwidrigen Staatsverträgen sofort entzogen wäre. Der grundgesetzwidrige ZDF-Staatsvertrag wurde deshalb, um die GRUNDLAGE nicht sofort zu entziehen, erstmal so “hingenommen”, IMMER mit dem wichtigen Hinweis, dass dieser bis zum 30. Juni 2015 hätte geändert werden müssen. Diese Änderung fand nie statt. Es fehlt damit die GRUNDLAGE für den Staatsvertrag.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ablehnung nicht weiter begründet. Muss sie auch nicht, denn der hochbezahlte Job wird von niemand geringerem als der Politik selbst beaufsichtigt. Eine echte Kontrolle gibt es nicht.
Bemerkenswert ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft auf meine ganzen anderen Vorwürfe überhaupt nicht eingeht. Stattdessen schafft sie Auflagen, wie ich meinen Widerspruch gegen diesen Bescheid zu formulieren habe:
- Der Antrag darf nicht den Straftatbestand des Hochverrats gegen den Bund beinhalten.
- Der Antrag darf nicht den Straftatbestand des Hochverrats gegen das Land beinhalten.
- Der Antrag darf nicht den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung beinhalten.
- Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.
Fortsetzung folgt…