Rundfunkbeitrag: Landgericht Tübingen widersetzt sich dem Bundesgerichtshof
Die formellen Fehler der BeitragsschreibenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2015 die Aufhebung des Urteils vom Landgericht Tübingen beschlossen. Unterm Strich wurde den Rundfunkanstalten mit dem BGH-Beschluss sehr viel Macht eingeräumt. Es ergeben sich dadurch gravierende Implikationen für den sogenannten “Beitragsschuldner”. Der ist jetzt nämlich einer völligen Willkür der Behörden ausgesetzt. Das Landgericht Tübingen hat sich nun aber, laut Handelsblatt, dem BGH-Beschluss widersetzt.
Der BGH-Beschluss
Das Finanzamt hat sich übrigens wieder bei meinem Verwandten gemeldet, obwohl Sie mir telefonisch zunächst mitteilten, dass die Sache “geklärt sei“. Das Finanzamt hat sich jetzt einfach auf den BGH-Beschluss berufen und droht noch immer mit Zwangsvollstreckung. Sie berufen sich auf genau diesen BGH-Beschluss. Der ist leider komplett an mir vorbei gegangen, ich kannte ihn gar nicht. Ich habe mir den 24-seitigen Beschluss durchgelesen und mein Magen hat sich dabei mehrfach umgedreht:
- “Die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes.” Mit dieser Drummdreistigkeit argumentiert einer der höchsten Gerichte der Bundesrepublik. Dieser Satz zeigt eigentlich auch, dass das Gericht die Deutschen für dumm hält. Denn alles was das Gericht damit sagt ist: “Man muss zahlen, weil…es steht ja da…” Damit enfällt, laut Gericht, auch die Pflicht eines primären Beitragsbescheids.
- “Die rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit des Verwaltungsaktes durch den Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht findet nicht statt, weil Grundlage der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht der Gebühren- und Beitragsbescheid, sondern das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde ist.” Das ist eine klare Anweisung an die Behörden, die einfach Befehle ausführen sollen. Die Bürger sind der Willkür ausgesetzt, da das natürlich bedeutet, dass die Kommunikation zwischen Zahler und Empfänger nicht einmal mehr stattfinden muss. Die Vollstreckungsbehörden glauben jetzt einfach den Rundfunkanstalten und werden einfach vollstrecken.
- “Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen.” So werde ich demnächst bei sämtlichen Vertragsabschlüssen vorgehen. Vielleicht unterschreibe ich, vielleicht tue ich es nicht. Das wird natürlich immer nach “objektiven” Umständen bestimmt. Könnte mir eventuell auch bei Diebstählen weiterhelfen, ich würde nämlich anonym bleiben.
Die höchsten Gerichte sind parteipolitisch komplett vereinnahmt. Die sogenannten Verfassungsorgane klopfen sich auf die Schultern, rügen sich etwas, meistens penetrieren sie sich aber, das war’s dann im Großen und Ganzen. Unrecht wird “demokratisch” durchgedrückt und durch richterliche Zeremonien abgesegnet, damit auch jeder wirklich glaubt, dass das stimmt, was die Politik beschlossen hat. Weil es hat ja jemand aufgeschrieben und dann haben es alte Säcke in Roben auch noch so wiederholt. Auf diese einfache Formel lässt sich die staatliche Legitimation von Unrecht reduzieren.
Nach Kenntnisnahme des BGH-Beschlusses habe ich den Bundesgerichtshof angerufen, um eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt zu bekommen. Es soll ja passieren, dass Richter ganz gerne Unterschriften vergessen, womit diese richterlichen Beschlüsse nicht rechtskräftig werden. Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter am Bundesgerichtshof verlief in etwa so:
Ich: “Kann ich bitte ein Kopie des Originals haben?”
Sachbearbeiter: “Ist doch online.”
Ich: “Ja, aber ohne Unterschrift.”
Sachbearbeiter: “Muss es nicht haben, da sind die Richternamen. Das reicht.”
Ich: “Es muss Unterschriften geben.”
Sachbearbeiter: “Gibt es nicht.”
Ich: “§ 315 ZPO”
Sachbearbeiter: “WAS SOLL DAS?! ICH WEIß JA NICHT AUS WELCHER POLITISCHEN RICHTUNG SIE KOMMEN…”
Ich: “Der Beschluss betrifft 40 Millionen Haushalte. Das hat mit politischer Richtung nichts zu tun.”
Sachbearbeiter: “Stellen Sie einen Antrag. Wir werden sehen, ob wir den genehmigen.”
Gegenmaßnahmen
Es ist ein positives Signal, dass sich das Landgericht Tübingen dem BGH-Beschluss widersetzt. Wie lange der Widerstand halten wird, bleibt fraglich, denn der Parteienblock nährt sich aus der Ohnmacht und der Angst der Deutschen und hat damit genügend Ressourcen, um selbst den aufmüpfigsten Richter ruhig zu stellen. Ich werde jetzt aber nicht mehr auf Urteile warten. Ich werde die bereits gefällten Rundfunk-Urteile der “hohen” Gerichte durchforsten, sie auf jeden Satz, Halbsatz, Komma und Punkt analysieren und diese Vollaffen von den “hohen” Gerichten und Parlamenten mit ihren eigenen dummdreisten Waffen schlagen. Ein neues Schreiben an das Finanzamt gibt es schon. Ich werde es demnächst veröffentlichen.