Rundfunkbeitrag: Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin-Neukölln

Rundfunkbeitrag: Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin-Neukölln

Rundfunkbeitrag Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin des Finanzamts Berlin Neukölln Nötigung, Erpressung und Hochverrat

“Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Berlin,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Sachbearbeiterin Frau G. (Finanzamt Neukölln; Thiemannstr. 1; 12059 Berlin; (030)9024-16XXX) wegen Nichterfüllung von Pflichten (§ 77 BBG), Willkür (Art. 3 GG), Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Hochverrats gegen den Bund (§ 81 StGB), Hochverrats gegen das Land (§ 82 StGB), Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) und Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 13 VStGB).

Amtlich bestätigt: Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden!

Rundfunkbeitrag: Das endgültige Musterschreiben

Amtlich bestätigt Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden! Finanzamt schickt Zahlungsaufforderung zurück zum rbb

So, ich habe mir bei diesem Musterschreiben, der die Gesetz- und vor allem Grundgesetzwidrigkeiten des Rundfunkbeitrags erläutert, wirklich ausgesprochen viel Mühe gegeben. Das Beste: Man muss am Schreiben selbst nichts verändern. Einfach die rot markierten Felder anpassen, unterschreiben und abschicken! Der Aufwand, mit dem man gegen die Rundfunkmafia vorgehen kann, hat sich nun auf ein Mindestmaß reduziert. Das Allerbeste: Ich zitiere Bundesverfassungrichter, also die höchsten Richter, welche die grundgesetzwidrigen Staatsverträge bereits festgestellt haben. Dem Finanzamt blieb die Spucke im Hals stecken, als ich Ihnen mein Schreiben präsentiert habe.

Rundfunkbeitrag: Landgericht Tübingen widersetzt sich dem Bundesgerichtshof

Rundfunkbeitrag: Landgericht Tübingen widersetzt sich dem Bundesgerichtshof

Landgericht Tübingen
Landgericht Tübingen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2015 die Aufhebung des Urteils vom Landgericht Tübingen beschlossen. Unterm Strich wurde den Rundfunkanstalten mit dem BGH-Beschluss sehr viel Macht eingeräumt. Es ergeben sich dadurch gravierende Implikationen für den sogenannten “Beitragsschuldner”. Der ist jetzt nämlich einer völligen Willkür der Behörden ausgesetzt. Das Landgericht Tübingen hat sich nun aber, laut Handelsblatt, dem BGH-Beschluss widersetzt.

Rundfunkbeitrag: Finanzamt droht mit Pfändung

Rundfunkbeitrag: Finanzamt droht mit Pfändung

via Flickr/Ashley Campbell (CC BY 2.0)
via Flickr/Ashley Campbell (CC BY 2.0)

Nun hat es doch jemanden erwischt, nicht mich, sondern einen Verwandten. Diesem droht das Finanzamt mit Pfändung und Parkkralle. Ausgelöst wurde die Pfändung vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Jeder, der mein Musterschreiben an den Beitragsservice kennt – und das dürften mittlerweile einige Zehntausend sein – sollte wissen, dass der Rundfunkbeitrag eine freiwillige Abgabe ist. Als ich das herausgefunden habe, habe ich mich gefreut wie die jungfräuliche Justitia, die Gerechtigkeit zum ersten mal in ihren Händen hielt. Natürlich habe ich nicht mit dem rechtspositivistischen, menschenverachtenden, rechtsverdrehenden, kriminellen Abschaum gerechnet, der mit Freiheitsrechten so viel anfangen kann wie räudige Hunde mit Intelligenz. Der Beitrags”service” und die Rundfunkanstalt haben an der Stelle jedoch nicht mit mir gerechnet, der da rechtlichen Beistand leisten wird. Denn natürlich habe ich mich in die hiesige Gesetzeslage eingelesen und natürlich weiß ich, dass die kriminellen Machenschaften bereits richterlich gerügt wurden. Es gibt daher natürlich ein neues Schreiben von mir, dieses mal eben an das Finanzamt.

8 Gründe den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen

8 Gründe den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen

Bildausschnitt via Flickr/DieselDemon (CC BY 2.0)
Bildausschnitt via Flickr/DieselDemon (CC BY 2.0)

Eins vorweg: Ich bin kein Jurist. Die hier genannten Gründe für das Nichtzahlen des Rundfunkbeitrags sind als Vorschläge und auch nur als solche zu verstehen. Bei juristischen Wehleiden sind Anwälte oder gegebenenfalls Ärzte und Apotheker aufzusuchen. Sollten Sie den Blog bis hierhin nun noch immer nicht verlassen haben, möchte ich ebenfalls darauf hinweisen, dass die hier genannte Vorgehensweise zur Vermeidung des Rundfunkbeitrags sehr wohl als eine Form des Widerstands (Art. 20 (4) GG) verstanden werden kann. Wenn Widerstand nicht so sehr zu Ihrem Style passt und Sie sich in Ihrer Gesellschaftsfessel sehr wohl fühlen, sollten Sie hier ebenfalls aufhören weiterzulesen.