Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts



Niemand stirbt in diesem Staat als Jungfrau, dafür sorgt die Verwaltungsdiktatur, die Politkleptokratie oder der Richterstaat. Oder alle drei zusammen. Einen Entjungferungsprozess haben wir nun auch vor ein paar Tagen wieder erleben dürfen, als das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärte. Da stelle ich mir in pingelhafter Manier natürlich zunächst einmal die Frage: Welche Verfassung? Aber hey, das sind wirklich unwichtige Nichtigkeiten. In einer Profession, wo es um das Spielen mit Worten geht, sind diese Nebensächlichkeiten nicht ernst zu nehmen. Deshalb gehe ich jetzt auch direkt zum Hauptargument der Richter über, welches natürlich auch die größte gequirlte Jauche ist, die ich je im Zusammenhang mit dem Runfunkbeitrag lesen durfte.

Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen

Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen

Rundfunkbeitrag Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen Die Helfershelfer der Rundfunkmafia

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde von vor über einem Monat wurde am 10.03.2016 (Tag der Briefzustellung) zurückgewiesen. Alles andere hätte mich auch wirklich überrascht. Begründet wurde wieder nichts. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz teilt die Meinung der Staatsanwaltschaft. Welche Meinung? Egal! Es ist dieselbe. Die Senatsverwaltung könnte natürlich auch einfach das Richtige tun und die Strafverfolgung der Finanzamtsmitarbeiterin, die für das gesamte Schlamassel verantwortlich ist, fortsetzen. Aber das ist anstrengend. Dafür müsste man sich informieren, Fragen stellen und sich eventuell gegen die schwarz-rot-grün-gelb-versiffte Parteiendiktatur erheben. Man folgt heutzutage deshalb einfach der Meinung des anderen. Das ganze funktioniert überraschenderweise ohne Führerbefehl.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

via Flickr/Ricαrdo (CC BY-SA 2.0)
via Flickr/Ricαrdo (CC BY 2.0)

Die Strafanzeige / das Ermittlungsverfahren gegen die Finanzbeamtin wurde mittlerweile von der zuständigen Staatsanwältin fallen gelassen. Ich habe mich daraufhin an die nächsthöhere Stelle gewandt: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Diese hat mir in Sachen Rundfunkbeitrag Recht gegeben: Die von mir erwähnten Staatsverträge sind ungültig. Die Eintreibung des Finanzamts bleibt trotzdem rechtmäßig. Hä?!

Rundfunkbeitrag: BGH-Beschluss (I ZB 64/14) ungültig

Rundfunkbeitrag: BGH-Beschluss (I ZB 64/14) ungültig

Bundesgerichtshof hält Unterschriften nicht für notwendig
Bundesgerichtshof hält Unterschriften nicht für notwendig

Die Kontoeröffnung, der Handyvertrag oder die Einkommensteuererklärung benötigen alle ein wichtiges Element, damit sie erfolgreich gelingen: Eine Unterschrift. Es gibt jedoch Menschen in diesem Land, die unterschreiben nur dann, wenn sie es wirklich müssen. Ein Bescheid, ein Beschluss und ein Gerichtsurteil müssen zwar unterschrieben werden, nicht jedoch, wenn es nach den Beamten geht, die diese veranlassen.