Rundfunkbeitrag: Finanzamt droht mit Pfändung
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) stellt VollstreckungsersuchenNun hat es doch jemanden erwischt, nicht mich, sondern einen Verwandten. Diesem droht das Finanzamt mit Pfändung und Parkkralle. Ausgelöst wurde die Pfändung vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Jeder, der mein Musterschreiben an den Beitragsservice kennt – und das dürften mittlerweile einige Zehntausend sein – sollte wissen, dass der Rundfunkbeitrag eine freiwillige Abgabe ist. Als ich das herausgefunden habe, habe ich mich gefreut wie die jungfräuliche Justitia, die Gerechtigkeit zum ersten mal in ihren Händen hielt. Natürlich habe ich nicht mit dem rechtspositivistischen, menschenverachtenden, rechtsverdrehenden, kriminellen Abschaum gerechnet, der mit Freiheitsrechten so viel anfangen kann wie räudige Hunde mit Intelligenz. Der Beitrags”service” und die Rundfunkanstalt haben an der Stelle jedoch nicht mit mir gerechnet, der da rechtlichen Beistand leisten wird. Denn natürlich habe ich mich in die hiesige Gesetzeslage eingelesen und natürlich weiß ich, dass die kriminellen Machenschaften bereits richterlich gerügt wurden. Es gibt daher natürlich ein neues Schreiben von mir, dieses mal eben an das Finanzamt.
Ein Justizskandal
Es ist schon etwas gespenstig. Da strömt eine Zombierhorde von illegalen Einwanderern über die deutschen Grenzen und das Dublin-Verfahren wird kurzer Hand ohne parlamentarischen Beschluss außer Kraft gesetzt. Zum Vergleich: Es haben sich mittlerweile schon Millionen Menschen gegen die Zwangsgebühr gewehrt und passiert ist… nichts. Das ist in erster Linie ein unter den Teppich gekehrter Justizskandal. Wie kann es sein, dass ein großer Teil der Rechtspflege – und ich rede hier ja nicht von Gesetzen, die ich mir selbst ausgedacht habe – diesen Skandal einfach stillschweigend aussitzt, ja sogar immer dazu rät, den Rundfunkbeitrag lieber doch zu zahlen? Was will man in der Lage noch vom Volk erwarten, wenn die Rechtswissenschaft dermaßen versagt? Erst neulich wurde mir wieder die Geschichte eines völlig verängstigten Menschen zugetragen, der folgendes von sich gab: “OH GOTT, WENN DU NICHT ZAHLST… DANN… DANN… NEHMEN DIE DIR ALLES WEG, OH GOTT, BIST DU BLÖD.”
Ich zahle nicht
Ich habe nie gezahlt. Ich zahle nicht. Ich werde nie zahlen. (Das könnte ein Werbeslogan sein.) Zum Glück bin ich aber nun wahrlich nicht der Einzige, der so verfährt. Nun hat es allerdings einen Verwandten getroffen, dem das Finanzamt mit Zwangsvollstreckung droht. Das ist auf jeden Fall ein interessanter Schachzug. Mit dem Finanzamt möchte man sich ungern anlegen, stehen dieser Behörde doch einige gesonderte Rechte zu. Sie kann zum Beispiel ohne richterlichen Beschluss pfänden und das kann sehr sehr eklig werden. Akteneinsicht muss das Finanzamt vorerst auch nicht gewähren und Einspruch gegen die Vollstreckung kann man unter nur eingeschränkten Umständen vornehmen. Die verantwortlichen Personen hinter dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) genießen natürlich nach wie vor vollständige Anonymität, denn sie werden auf dem Schreiben des Finanzamtes gar nicht genannt. Das bedeutet: Jetzt muss man definitiv aktiv werden. Leider konnte ich nicht mit viel Hilfe der anwaltlichen Zunft rechnen, deshalb habe ich die Gesetzes- und Gerichtstexte selber heraussuchen müssen. In mein Antwortschreiben an das Finanzamt sind die hier vorgestellten Gerichtsurteile und ein Gutachten des Bundesminsteriums der Finanzen eingeflossen:
- BFH, VII B 151/85, 04.07.1986
- BVerwG, 1 C 15/94, 17.08.1995
- BFH, VII S 16/02, 30.09.2002
- VG Hannover, 6 A 844/02, 29.03.2004
- VG München, M 6a S 04.4066, 07.12.2004
- BGH, V ZB 96/07, 21.02.2008
- VG Augsburg, Au 7 S 13.1467, 09.10.2013
- VG Leipzig, Az. 1 L 69/13, 21.10.2013
- OVG Sachsen, 3 B 498/13, 12.08.2014
- LG Tübingen, 5 T 81/14, 19.05.2014
- VG Schleswig-Holstein, 4 B 41/14, 18.12.2014
- AG Mannheim, 657 M 1109/14, 30.01.2015
- VG Schleswig-Holstein, 4 B 3/15, 05.02.2015
- AG Riesa, Az. 5 M 695/14, 02.02.2015
- Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“, 18.12.2014
Die zahlreichen Verweise auf Gerichtsurteile sind vor allem auch der unermüdlichen Arbeit von einigen sehr aktiven gez-boykott.de-Mitgliedern zu verdanken. Sehr aufschlussreich war unter anderem dieser Beitrag, welcher ebenfalls in mein Schreiben eingefügt wurde. Es gibt auch ein Video vom Freundeskreis Heimat und Recht, welcher einen 10 Punkte Plan gegen die GEZ aufgestellt hat. Auch wenn das Video sehr informativ ist und den meisten im Internet zu findenden “GEZ”-Musterschreiben weit überlegen ist, gibt es hier stellenweise gravierende Mängel, welche ich an der Stelle aber nicht erörtern möchte.
Man muss sich auseinandersetzen
Grundsätzlich gilt, dass man sich leider, sobald eine Zahlungsaufforderung von einem Amt eingeht, mit der Sache selber beschäftigen muss. Erschwerend kommt dann auch noch hinzu, dass Bundesländer jeweils eigene Verwaltungsverfahrensgesetze und Verwaltungsvollstreckungsgesetze haben, die dem angeblichen Schuldner unter Umständen mehr oder weniger Freiheiten einräumen. Auch gibt es Unterschiede in Verfahrensweisen zwischen Vollziehungsbeamten (Finanzamt) und Gerichtsvollziehern (Amtsgericht). Dieses Schreiben sollten Sie daher auf keinen Fall einfach so kopieren und unbedacht an irgendein Amt schicken. Allerdings sind die vorzunehmenden Anpassungen, wenngleich wichtig, doch eher marginal.
Schreiben an das Finanzamt
Mit dem Musterschreiben von damals habe ich die Strategie verfolgt, nach dem Eintreffen des ersten Schreibens des Rundfunks sämtliche Verfahrensstrukturen komplett in Frage zu stellen. Das geht natürlich nur bedingt, wenn plötzlich das Finanzamt anklopft. Schnell kann man mit dieser Taktik in die sogenannte “Reichsbürger”-Schiene geraten. Das wollen wir nicht, denn das ist riskant und in unserem Fall auch unnötig. Wir berufen uns jetzt stattdessen auf die bestehende Ordnung, die ganz klar sagt, dass ohne einen rechtsgültigen orginären Beitragsbescheid gar keine Schuld entstanden sein kann. Zudem handelt es sich bei den Rundfunkanstalten und beim Beitragsservice um Unternehmen. Das Finanzamt ist daher gar nicht zuständig. Meinem Verwandten habe ich dennoch vorsichtshalber angeraten, Vermögensgegenstände nicht in unmittelbar greifbarer Nähe aufzubewahren. Man weiß ja nie, zu welchen akrobatischen Sprüngen das Finanzamt in der Lage ist. Im äußersten Fall gibt es bei einer rechtswidrigen Pfändung allerdings eine Strafanzeige bei der Polizei (§ 339 StGB i.V.m. § 63 BBG). Ich bin gespannt, was das Finanzamt sagen wird. Deren Antwort wird hier selbstverständlich veröffentlicht.
Schreiben an das Finanzamt (zuletzt aktualisiert: 24.09.2015)