Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2015 die Aufhebung des Urteils vom Landgericht Tübingen beschlossen. Unterm Strich wurde den Rundfunkanstalten mit dem BGH-Beschluss sehr viel Macht eingeräumt. Es ergeben sich dadurch gravierende Implikationen für den sogenannten „Beitragsschuldner“. Der ist jetzt nämlich einer völligen Willkür der Behörden ausgesetzt. Das Landgericht Tübingen hat sich nun aber, laut Handelsblatt, dem BGH-Beschluss widersetzt.
Wegen der nichtgezahlten Rundfunkbeiträge meines Verwandten habe ich heute morgen ein wundervolles Telefonat mit dem Vollziehungsbeamten am Finanzamt geführt. Der hat nach meinem Schreiben von gestern den Fall wieder zurück zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) geschickt. Das Gespräch verlief in etwa so:
Nun hat es doch jemanden erwischt, nicht mich, sondern einen Verwandten. Diesem droht das Finanzamt mit Pfändung und Parkkralle. Ausgelöst wurde die Pfändung vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Jeder, der mein Musterschreiben an den Beitragsservice kennt – und das dürften mittlerweile einige Zehntausend sein – sollte wissen, dass der Rundfunkbeitrag eine freiwillige Abgabe ist. Als ich das herausgefunden habe, habe ich mich gefreut wie die jungfräuliche Justitia, die Gerechtigkeit zum ersten mal in ihren Händen hielt. Natürlich habe ich nicht mit dem rechtspositivistischen, menschenverachtenden, rechtsverdrehenden, kriminellen Abschaum gerechnet, der mit Freiheitsrechten so viel anfangen kann wie räudige Hunde mit Intelligenz. Der Beitrags“service“ und die Rundfunkanstalt haben an der Stelle jedoch nicht mit mir gerechnet, der da rechtlichen Beistand leisten wird. Denn natürlich habe ich mich in die hiesige Gesetzeslage eingelesen und natürlich weiß ich, dass die kriminellen Machenschaften bereits richterlich gerügt wurden. Es gibt daher natürlich ein neues Schreiben von mir, dieses mal eben an das Finanzamt.
Einmal drin, immer drin. Dem Internet sei Dank! Da kann auch so ein billige von Feministen – die damit den Titel Feminazi redlich verdient haben – angestoßene Zensur nichts ausrichten. Die haben nämlich eine Programmbeschwerde eingelegt. Feminist empfand die Sendung als zu unseriös. Der WDR hat daraufhin die Sendung aus der Mediathek entfernt. Die „hart aber fair“-Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Gleichheitswahn“ vom 2. März 2015 ist daher auch nicht mehr in der Mediathek auffindbar. Die hässliche Fratze des feministischen Geschwürs wurde durch diesen öffentlichrechtlichen Maulkorb aufs Neue offengelegt. Mehr noch veranschaulicht dieser Umgang mit der Meinungsfreiheit, wie nah diese gefährliche Gruppierung anderen freiheitsfeindlichen Gruppen steht. Das schlimme ist jedoch, dass sie die höchsten Stufen der Macht besetzt hält, um von dort aus ihr weibliches Patriarchat mit allen Mitteln zu verteidigen. Alles natürlich auf Kosten der Allgemeinheit.
Eigentlich wollte ich diesen schwachsinnigen Medienhype um den Youtuber LeFloid aussitzen. Auch wenn bestimmte Plattformen immer wieder dazu aufrufen, seine Videos zu klicken. Antun kann ich mir diese nicht, ohne dabei auch gleichzeitig mehrere Millionen Gehirnzellen zu verbraten. Dazu sind mir diese Zellen und meine Zeit zu viel wert. Gestern erfuhr ich allerdings, dass der werte Herr LeFloid kritische Beiträge zu seiner Person hat sperren lassen. LeFloid ließ nun auch vermutlich den Facebook Account vom Journalisten Oliver Janich stilllegen.
Nach dem ersten Beitrag über die 8 Gründe den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen, gab es erhöht anfragen, wie denn nun zu verfahren sei. Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben soll Antworten geben. Der Musterbrief verfolgt die Strategie, die Zwangsanmeldung / Beitragsforderung unter Vorbehalt zu akzeptieren. Solange die Vorbehalte nicht restlos aufgeklärt sind, zahlen Sie natürlich nicht.