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Amtlich bestätigt: Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden!

Finanzamt schickt Zahlungsaufforderung zurück zum rbb

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Amtlich bestätigt Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden! Finanzamt schickt Zahlungsaufforderung zurück zum rbb

Wegen der nichtgezahlten Rundfunkbeiträge meines Verwandten habe ich heute morgen ein wundervolles Telefonat mit dem Vollziehungsbeamten am Finanzamt geführt. Der hat nach meinem Schreiben von gestern den Fall wieder zurück zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) geschickt. Das Gespräch verlief in etwa so:

Ich: “Guten Tag, ich rufe wegen der Vollstreckung an. Es geht um den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Ich wollte wissen, ob Sie mein Schreiben von gestern erhalten haben.”
Vollziehungsbeamter: “Welche Straße?”

Ich nenne die Straße.
Er geht kurz weg, um die Akte herauszusuchen.

Vollziehungsbeamter: “Hab’ ich nicht mehr.”
Ich: “Wie?”
Vollziehungsbeamter: “Hab’ ich nicht mehr.”
Ich: “Sie müssten doch mein Schreiben erhalten haben…”
Vollziehungsbeamter: “Ging alles zurück an die ersuchende Stelle.” (Gemeint war der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Anm. d. Red.)
Ich: “Also ist die Sache geklärt?”
Vollziehungsbeamter: “Ja.”
Ich: “Alles klar, schönen Tag noch.”

Die Vollstreckung wurde jetzt entweder ausgesetzt (§ 251 I AO) oder das Finanzamt hat sich für unzuständig erklärt (§ 250 II AO). Wie auch immer, gezahlt werden muss der Rundfunkmafia weiterhin nichts.