Free cookie consent management tool by TermsFeed Policy Generator Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwältin eingelegt – dig.ga
lbry/Odysee
Telegram
YouTube
TikTok
Gab
Twitter
Gettr
Newsletter

Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwältin eingelegt

Der Kampf gegen die Runfunkmafia

Newsletter abonnieren

Artikel teilen
via Flickr/Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)
via Flickr/Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)

Es geht in Sachen Rundfunkbeitrag in die nächste Runde. Dieses Mal habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Oberstaatsanwältin eingelegt, die so unverschämt war, und meine Strafanzeige hat fallen lassen.

Sehr geehrter Oberstaatsanwalt,

gegen den am 12.01.2016 erhaltenen Brief der Oberstaatsanwältin H. lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen besagte Untergebene ein. Oberstaatsanwältin H. reagiert nicht ordnungsgemäß auf meine
Strafanzeige und vernachlässigt wichtige Informationen.

Oberstaatsanwältin H. spricht dem Urteil des Bundesverfassungsgericht keinen hohen Einfluss zu, um die RECHTSWIDRIGE Rundfunkbeitragseintreibung zu stoppen und die Finanzbeamtin für ihr RECHTSWIDRIGES Verhalten zu bestrafen. Damit widersetzt sie sich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (25. März 2014 BvF 1/11, 1BvF 4/11):

„Die bloße Unvereinbarkeitserklärung, verbunden mit der Anordnung einer vorübergehenden Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung, kommt in Betracht, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde und es den betroffenen Grundrechten bei Gesamtsicht eher entspricht, die Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit hinzunehmen als die Norm für nichtig zu erklären (vgl. BVerfGE 33, 303 <347 f.>; 109, 190 <235 f.> ).

Dies ist hier der Fall. […]

Die Länder haben eine Neuregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und die jedenfalls für die nächsten regulären Wahlen der Aufsichtsgremien maßgeblich ist, bis spätestens zum 30. Juni 2015 zu schaffen.“

Das Bundesverfassungsgericht spricht hier also von GRUNDLAGE, die den Sendern / „überragenden Gütern des Gemeinwohls“ bei grundgesetzwidrigen Staatsverträgen sofort entzogen wäre. Der grundgesetzwidrige ZDF-Staatsvertrag wurde deshalb, um die GRUNDLAGE nicht sofort zu entziehen, erstmal so „hingenommen“, IMMER mit dem wichtigen Hinweis, dass dieser bis zum 30. Juni 2015 hätte geändert werden müssen. Diese Änderung fand nie statt. Es fehlt damit die GRUNDLAGE für den Staatsvertrag. Ohne Grundlage und ohne Bescheid kann ein Verwaltungsakt gar nicht zustande kommen. Die Eintreibung der Rundfunkbeiträge bleibt also rechtswidrig und Finanzbeamtin G. ist für ihr rechtswidriges Verhalten zu bestrafen.

Ich habe noch weitere Punkte aufgeführt, die die Rechtswidrigkeit der amtlichen Eintreibung der Rundfunkbeiträge belegen. Auf all die anderen Punkte geht Oberstaatsanwältin H. gar nicht ein. Aus Gründen der Übersicht werde ich mein altes Schreiben an Oberstaatsanwältin H. dieser Email nur anhängen und nicht weiter erläutern. Bitte nehmen Sie es zur Kenntnis.

Ich empfinde es übrigens auch als eine Unverschämtheit, dass Oberstaatsanwältin H. es als unzulässig erachtet, wenn man Delikte der §§ 81, 82, 129 StGB aufführt. JEDER HAT SICH AN DAS GESETZ ZU HALTEN, auch Finanzbeamtin G. Mit dieser unverschämten Sichtweise schränkt Oberstaatsanwältin H. die Möglichkeit Klage einzulegen extrem ein.

Ich fodere Sie daher auf, die Oberstaatsanwältin H. auf Grund ihres Fehlverhaltens zu rügen und die Strafverfolgung gegen Finanzbeamtin G. weiterzuverfolgen.

Amtliche Personen, die rechtswidriges Verhalten unterstützen oder schützen, verstoßen gegen ihre Aufsichtspflicht und damit gegen Völkerrecht. Sollte die Staatsanwaltschaft wider erwarten die Strafverfolgung einstellen, werde ich sämtliche an dieser illegalen Handlung beteiligten Bediensteten, die Staatsanwälte eingeschlossen, vor ein internationales Tribunal stellen lassen.

Antwort der “Zentrallstelle Korruptionsbekämpfung”:

Rundfunkbeitrag Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwältin eingelegt Der Kampf gegen die Runfunkmafia