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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag

Vier Verfassungsbeschwerden in Karlsruhre

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Die eingereichten Verfassungsbeschwerden betreffen sowohl den privaten als auch unternehmerischen Bereich. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Die Länder verfügen nicht über die notwendigen Kompetenzen, um die “Umsetzungsgesetze” zu erlassen. Der Rundfunkbeitrag sei grundgesetzwidrig. Er verstoße gegen den Gleichheitssatz, da er unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte erhoben werde. Zudem bevorzuge die Bindung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung den Mehrpersonenhausalt gegenüber dem Einpersonenhaushalt. Ungleich werden auch Zweitwohnungen behandelt, für die der Rundfunkbeitrag erhoben werde, Inhaber können schließlich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.
Für Unternehmen könnte die Sache ebenso interessant werden. Das Bundesverfassungsgericht wird die Grundgesetzkonformität des Rundfunkbeitrags für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge prüfen.
Nachtrag (10.04.2018): Die Verhandlung wird am 16. und 17. Mai 2018 um 10 Uhr stattfinden.