Free cookie consent management tool by TermsFeed Policy Generator Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – dig.ga
lbry/Odysee
Telegram
YouTube
TikTok
Gab
Twitter
Gettr
Newsletter

Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Richterstaat schlägt um sich

Newsletter abonnieren

Artikel teilen



Niemand stirbt in diesem Staat als Jungfrau, dafür sorgt die Verwaltungsdiktatur, die Politkleptokratie oder der Richterstaat. Oder alle drei zusammen. Einen Entjungferungsprozess haben wir nun auch vor ein paar Tagen wieder erleben dürfen, als das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärte. Da stelle ich mir in pingelhafter Manier natürlich zunächst einmal die Frage: Welche Verfassung? Aber hey, das sind wirklich unwichtige Nichtigkeiten. In einer Profession, wo es um das Spielen mit Worten geht, sind diese Nebensächlichkeiten nicht ernst zu nehmen. Deshalb gehe ich jetzt auch direkt zum Hauptargument der Richter über, welches natürlich auch die größte gequirlte Jauche ist, die ich je im Zusammenhang mit dem Runfunkbeitrag lesen durfte.

Machtloser Rechtsstaat

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Es gibt Richter und Verwaltungsbeamte und Politiker die wissen, was auf dem Spiel steht. Diese Menschen sind Teil des sogenannten Rechtsstaates und versuchen das Unrechtsregime mit allen Mitteln zurückzudrängen. Diese Menschen haben dann zwar den falschen Beruf dafür gewählt, aber für den Freiheitskampf könnte man ihnen immerhin eine Teilnehmerurkunde ausstellen. Zu diesem Personenkreis gehören zum Beispiel auch einige Richter am Landgericht Tübingen. Diese haben schon mehrfach versucht, die öffentlich-rechtlichen Systemmedien des Parteienblocks zu zerstören. Die Karrieren haben sich die Tübinger-Richter damit vermutlich selbst zerstört, wenn man das überhaupt sagen kann. Üppige Gehälter gibt es nämlich immer noch. Nur werden solche Richter niemals für die höheren Gerichte arbeiten können. Das wird der Parteienblock nicht zulassen.

Deutsche haben keine Eier

Damit wären wir nun bei den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Es waren fünf Richter, die das Schicksal von 40 Millionen Haushalten bestimmt haben. 5 gegen 40.000.000. Warum haben fünf Richter auch nur den Hauch einer Chance überhaupt zu gewinnen? Stellen Sie sich vielleicht dieselbe Frage? Ich kenne die Antwort: Keine Eier. Die Deutschen haben keine Eier. Deshalb wehren sich auch nur etwa 10 Prozent der Haushalte gegen die Zwangssteuer.


https://www.youtube.com/watch?v=GMnBOQAxe4c

“Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß”

Das komplette Urteil liegt mir leider noch nicht vor. Sobald ich es habe, werde ich es natürlich ordnungsgemäß analysieren. Bis dahin muss ich mich mit ein paar Fragmenten begnügen. Dabei hat sich mir ein Satz der Richter in meine Synapsen gebrannt:

“Die Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe handelt.”

Der Runkfunkbeitrag wird erhoben wie ein Steuer. Er wird im Zweifel vom Finanzamt abgezogen. Er ist eine Zwangsabgabe. Der einzige und nach Meinung der Richter wesentlichste Unterschied zur Steuer soll jetzt aber die Zweckbindung sein? Auch Steuern können zweckgebunden erhoben werden. Versteht das jemand? Muss man das verstehen? Nein! Die Richter können den Deutschen alles erzählen. Die Richter könnten auch sagen, dass der Himmel rosarot wäre. Die Deutschen würden sagen: “Stimmt, wenn man ein rosarote Brille trägt, ist der Himmel rosarot.”