BRD-GmbH
BRD-GmbH, Deutsches Reich und der PersonalausweisOb Nazis auf dem Mond, Alieninvasionen oder Reptiloide, im Internet ist Platz für fast alles. “BRD-GmbH” ist eine der hartnäckigsten Theorien im deutschprachigen Raum. Die Anhänger dieser Theorie glauben, die Bundesrepublik sei eine Firma. Zugegeben, mein anfänglicher Skeptizismus hat eine ordentliche Auseinandersetzung mit der Thematik erschwert. Immerhin hört sie sich wirklich wahnsinnig an. Allerdings war meine investigative Ader von der Theorie soweit angetan, dass sie ihr nachgehen musste. Ich habe hier den Versuch gestartet, dieses suspekte Thema aus den tiefen und dunklen Ecken des Internets zu fischen, um es einer wissenschaftlichen Analyse zu unterziehen. Das Resultat ist ein ausführlicher Beitrag über die “BRD-GmbH”, der vor allem den Rechtsstatus der hier lebenden Menschen erklären soll.
Das Netz hat mich bei meinen Recherchen nicht enttäuscht und auch erste Antworten geliefert. Allerdings musste ich schnell feststellen, dass diese verrückte Theorie noch viel verrücktere Menschen anzieht. Darunter Ewiggestrige, Esoteriker, Nazis und andere zwielichtige Gestalten. Kurzum: Menschen mit denen man weder nachts- und tagsüber gesehen werden möchte. Andere Gruppierungen wiederum versuchen einen besseren Staat zu gründen. Sie gründen Königreiche, Reichsregierungen und Menschenrechtsämter. Weil jede noch so noble Idee Geld kostet, werden die Anhänger dieser Sekten natürlich zur Kasse gebeten. Schieben wir diese selbsternannten Könige, Reichskanzler und Propheten zur Seite, tut sich eine weitere Gruppe auf, der man weder rechtsradikales noch sektenhaftes Gedankengut anlasten kann. Diese Gruppe ist an Freiheit und Wahrheit interessiert und, um es plump zu formulieren, sie möchte vom Staat in Ruhe gelassen werden. Auf Grund dieses heterogenen und zum Teil explosiven Umfeldes ist es leicht, sich im Informationsdschungel zu verlieren. Wegen der heiklen Thematik habe ich deshalb ein ganz besonderes Augenmerk auf die Quellenangaben gelegt. Um die Richtigkeit der Angaben zu garantieren, wurden als Belege nur offizielle Dokumente herangezogen mit Hilfe derer ich offizielle Argumentationsmuster auf Plausibilität prüfe. Das hört sich zunächst konterkarierend an. Natürlich wird die Bundesrepublik sich selbst nicht die Legitimation absprechen. Allerdings missfällt mir der Gedanke im luftleeren Raum herum zu argumentieren und mich auf Youtube- und Wikipedia-Beweise von anonymen Tippgebern zu stützen. Ich kann aber versichern, dass ich auf die wesentlichen Argumente aller Parteien Bezug nehme.
Vorab noch ein wichtiger Hinweis: In dem Beitrag geht es nicht um Deutschland, also einen geographischen Ort, sondern um die Regierungsform Bundesrepublik Deutschland (=BRD).
- Die Bundesrepublik ist kein Staat, aber staatsähnlich.
- Staats- / Völkerrecht ist keine logische Wissenschaft. Vor dem Hintergrund kann die Existenz des Deutschen Reiches begründet werden. In selber Manier kann man dessen Existenz aber auch abstreiten. Wenn es unlogisch wird, ist alles möglich.
- Die Bundesrepublik ist keine GmbH, aber ein Unternehmen. Behörden der Bundesrepublik sind als Unternehmen im internationalen Firmenverzeichnis von Dun & Bradstreet aufgelistet.
- Der Personalausweis belegt keine Mitarbeiterschaft bei der Bundesrepublik.
- Personalausweis und Reisepass sind ungültige Ausweisdokumente.
- Das Hinterfragen der Bundesrepublik ist rechtsextrem, so der Verfassungsschutz.
- Der Verfassungsschutz verbietet den Behörden den Kontakt zu sogenannten “Reichsbürgern”, also Menschen, die den deutschen Staat hinterfragen.
- Es geht bei der Diskussion eigentlich um Naturrecht vs. positives Recht.
Staatsgewalt
Wenn es um die Frage nach der Staatsgewalt geht, geht es auch immer um die Frage der Souveränität. Ist die Bundesrepublik souverän? Nach Jellinek ist diese Frage unerheblich. Souveränität spielt, zumindest wenn es um die Staatsgewalt geht, keine bedeutende Rolle. Es gibt an der Stelle deshalb zwei Möglichkeiten:
- Die Bundesrepublik ist souverän: Staatsgewalt ist Herrschergewalt. Diese Gewalt unterscheidet sich dadurch, dass der Unterworfene sich dieser nicht ohne weiteres entziehen kann. Ein Austritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Auswanderung) möglich.
- Die Bundesrepublik ist nicht souverän, sondern fremdbestimmt (z.B. von den USA): “Dem Imperium kann heute niemand, auch nicht der Heimatlose, entfliehen, es sei denn, daß er sich in eine Wüste oder in die Nähe der Pole flüchte.”
Es geht hier also nicht um die juristische Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Herrschergewalt. Mit anderen Worten: Ob souverän oder nicht, die bundesrepublikanische (eventuell fremdgesteuerte) Staatsgewalt ist vorhanden und damit ist eine der drei Bedingungen erfüllt.
Staatsvolk
Der Staatsbegriff ist auf freie Menschen beschränkt. Ein Sklavenstaat beispielsweise ist nur dem Namen nach ein Staat. Er kann seine Existenz rechtlich nicht begründen. Ein Individuum muss nach Jellinek den Staat anerkennen. Ob dieser Tatbestand durch die Akzeptanz von bundesrepublikanischen Ausweisdokumenten wie den Personalausweis oder den Reisepass erfüllt ist, ist fraglich. Immerhin müssten ansässige Individuen durch Ablehnung dieser Papiere erhebliche Freiheitseinbußen in Kauf nehmen und würden damit in einen sklavenartigen Zustand versetzt werden. Individuen können praktischerweise ihren Staat deshalb nur durch Schweigen, also eine Art fingierte Willenserklärung, anerkennen. Die Existenz eines Staatsvolks kann aber auch durch die Wahlteilnahme und damit direkte Akzeptanz der Bundesrepublik hergeleitet werden. In beiden Fällen ist der Tatbestand eines Staatsvolkes de facto erfüllt.
De jure bleibt der Punkt jedoch streitig. Weder Personalausweis noch Reisepass sind beleg für die bundesrepublikanische Staatsangehörigkeit. Laut Behörden ist der Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument, welches die Staatsangehörigkeit beweisen kann:
“Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.”
Die Staatsangehörigkeit “DEUTSCH”, welche auf Personalausweis und Reisepass zu sehen ist, lässt die deutsche Staatsangehörigkeit nur vermuten. Den Staatsangehörigkeitsausweis besitzt jedoch nur eine Minderheit. Zudem ist selbst auf dem Staatsangehörigkeitsausweis nur die seit Hitler geltende “deutsche Staatsangehörigkeit” (= unmittelbare Reichsangehörigkeit) nachgewiesen. Bis 1934 gab es neben der unmittelbaren Reichsangehörigkeit noch eine bundesstaatliche Staatsangehörigkeit (§ 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (vom 22. Juli 1913, in Kraft getreten am 1. Januar 1914)). Im Sinne der Ein-Volk-Ein-Reich-Ein-Führer-Ideologie wurde die bundesstaatliche Staatsangehörigkeit allerdings am 03. Februar 1934 (RGBl I Nr. 14, S. 85) abgeschafft. Das Staatsangehörigkeitsgesetz folgt seither den Lehren der Nazis und verstößt damit gemäß Artikel 139 Grundgesetz in Verbindung mit Gesetz Nr. 1 Artikel II (3b) Gesetze und Verordnungen der Militärregierung gegen Entnazifizierungsvorschriften:
“Kein deutscher Rechtssatz, gleichgültig wie und wann erlassen oder verkündet, darf durch die Gerichte oder die Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes angewendet werden, falls solche Anwendung im Einzelfalle Ungerechtigkeit und Ungleichheit verursachen würde, indem […] jemandem wegen seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubensbekenntnisses oder seiner Gegnerschaft zur NSDAP, und deren Lehren Nachteile zugefügt werden.”
Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der heutigen Fassung ist damit laut Artikel 2 (Erster Teil) Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) (BGBl Teil II Nr. 8 (1955), S. 405 ff.) rechtswidrig. Darüber hinaus verstößt die Bundesrepublik gegen Menschenrecht (Artikel 15 (2) AEMR), da die bundesstaatliche Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wird. Es gibt bei der juristischen Betrachtung also zusammenfassend gesprochen ein wesentliches Problem: Die Bundesrepublik folgt mit dem Wegfall der bundesstaatlichen Staatsangehörigkeit den Lehren der NSDAP. Zwar sieht der Artikel 116 Grundgesetz “anderweitige gesetzliche Regelungen” die Staatsangehörigkeit betreffend vor, allerdings ist dieser Vorbehalt als Ausnahme zu verstehen und mitnichten die Regel. Im Artikel 6 (1) spricht die Verfassung des Freistaates Bayern als einzige sogar noch von einer länderspezifischen Staatsangehörigkeit. Kein Bundesland bietet jedoch zweifelsfreie Nachweisdokumente an, die eine länderspezifische Staatsangehörigkeit belegen können.
Faktisch betrachtet hat die Bundesrepublik ein Staatsvolk. Unter juristischen Gesichtspunkten muss auf Grund der bestehenden Sachlage zwangsläufig eine gegenteilige Bewertung vorgenommen werden.
Staatsgebiet
“Das Land, auf welchem der staatliche Verband sich erhebt, bezeichnet seine rechtlichen Seite nach den Raum auf dem die Staatsgewalt ihre spezifische Tätigkeit, die des Herrschens, entfalten kann […] Die rechtliche Bedeutung des Gebietes äußert sich in doppelter Weise: negativ dadurch, daß jeder anderen, dem Staate nicht unterworfenen Macht es untersagt ist, ohne ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Staates Herrschaft zu üben; positiv dadurch, daß alle auf dem Gebiete befindlichen Personen der Staatsherrschaft unterworfen sind.” (Jellinek)
Es gilt nun zu überprüfen, ob die Bundesrepublik ein Staatsgebiet innehält. In den Augen der Rechtssprechung (BVerG 2 BvF 1/73) ist die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich, jedoch nur teilidentisch bezogen auf die räumliche Ausdehnung. Ist es möglich Staatsgebiet abzutreten? Jellinek bejaht:
“Von der Unteilbarkeit des Staatsgebietes, wie sie in neuerer Zeit häufig verfassungsmäßig ausgesprochen worden ist, gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme. Durch Staatsvertrag kann infolge eines Krieges oder aus anderen Gründen (freiwillige Abtretung, Grenzregulierung usw.) ein Teil des Staatsgebietes losgelöst und auf einen anderen Staat übertragen werden.”
Die Abtretung der Ostgebiete wurde im 2+4 Vertrag geregelt. Nach Jellinek wäre unter diesen Umständen die Abtretung von Gebieten möglich. Allerdings muss das (neue) Staatsgebiet laut Prof. em. Dr. Dr. h. c. Wichard Woyke durch einen “verfassungsrechtlich bestimmten Geltungsbereich” definiert sein. Dieser Geltungsbereich fehlt im Grundgesetz. Außerdem ist das Grundgesetz keine Verfassung.
Kurzer Exkurs: Gemäß Artikel 43 Haager Landkriegsordnung, ratifiziert von Deutschland und den Allierten, wurde das Grundgesetz im Nachkriegsdeutschland von der Besatzung, die die “öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben” wiederherstellen und aufrechterhalten musste, als Provisorium (nicht als Verfassung) in Auftrag gegeben. “General Lucius D. Clay und die amerikanische Regierung gaben nach dem Zweiten Weltkrieg einen engen Korridor vor, in dem sich die deutschen Gründungsväter bewegen konnten.”
Laut herrschender Rechtsmeinung (Deutscher Bundestag, Drucksache 12/6000, S. 111) gab es nun zwei Wege aus dem Grundgesetz eine Verfassung werden zu lassen:
- Die DDR wird nach dem Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) in die Bunderespublik eingegliedert.
- Gemäß 146 Grundgesetz (alte Fassung) beschließt das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung.
Bekanntlich wurde Option eins wahrgenommen. Allerdings gibt es hier ein Problem: Laut Artikel 1 Einigungsvertrag sollte die Eingliederung der DDR am 03. Oktober 1990 auf Grundlage des Artikels 23 Grundgesetz (alte Fassung) erfolgen. Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) gab es zu dem Zeitpunkt allerdings nicht mehr, da er gemäß Artikel 3 Einigungsvertrag in Verbindung mit Artikel 45 Einigungsvertrag mit der Verkündung am 28.09.1990 im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr. 35 (1990), S. 890) aufgehoben wurde! Vor dem Hintergrund konnte das Grundgesetz deshalb gar nicht zur Verfassung transformieren.
ZUR KLARSTELLUNG: Nach Jellinek muss ein Staat keine Verfassung besitzen. Eine Verfassung muss auch nicht durch Wahlen legitimiert werden. Darum geht es hier nicht primär. Es geht hier auch nicht um die Überprüfung einer rechtmäßigen Gebietserweiterung der Bundesrepublik. Es geht ausschließlich um ein territorial festgelegtes Staatsgebiet. Das muss im Rahmen der Rechtssicherheit gesetzlich festgehalten sein. “Die Rechtssicherheit ist ein wesentliches Kennzeichen eines Rechtsstaates.” “Rechtsunsicherheit entsteht, wenn der Zweck der jeweiligen Rechtsvorschriften nicht erkannt wird, der den Zweck aller Rechtsvorschriften “GUT ZURECHTKOMMEN MIT ANDEREN” nicht gefährden darf, und damit rechtswidrigen Auslegungen, Deutungen und Interpretationen Raum zugestanden wird.”
Setzt man das Grundgesetz trotz dieser Sachlage mit einer Verfassung gleich, eine Begründung würde man schuldig bleiben, so fehlt der Geltungsbereich trotzdem. Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) wurde, wie schon erwähnt, aufgehoben. Es hilft auch nicht einen Geltungsbereich aus der Präambel des Grundgesetzes herzuleiten. Die Präambel ist “als Vorspruch, der meist bei völkerrechtlichen Verträgen und bei Verfassungen, gelegentlich auch bei sonstigen wichtigen Gesetzen dem eigentlichen Vertrags- oder Gesetzestext vorangestellt“. Sie hat keine unmittelbare Rechtswirkung und dient nur der Auslegung von Verträgen / Gesetzen. In seinem Urteil vom 21. September 2005 vertritt auch der Bundesgerichtshof (XII ZR 66/03) diese Auffassung:
“Hervorzuheben sei, dass, wie auch das Landgericht ausgeführt habe, einer Präambel keine Rechtserheblichkeit zukomme. Sie lege lediglich die Zielrichtung des Vertrages dar. Aus der Stellung und der Bezeichnung im Vertrag sei augenscheinlich, dass die Angaben keine rechtliche Bindung entfalten sollten. Umstände, die eine hiervon abweichende Wertung zuließen, seien nicht ersichtlich. Dies gelte auch für die der Beklagten übergebenen Exposes, die inhaltlich der Präambel entsprochen hätten; sie stellten lediglich eine Anpreisung dar und enthielten keine rechtsverbindlichen Erklärungen.”
Damit bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (3 U 116/02):
“Die einem gewerblichen Mietvertrag über Mieträume in einem Einkaufszentrum vorgestellte Präambel ist auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie das Umfeld des Mietobjekts sowie die vorgesehenen anderen Vermietungen beschreibt. Demgemäß sichert der Vermieter mit der Präambel keine Eigenschaften des Mietobjekts zu; auch stellt die Präambel nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar.”
Es geht bei den Urteilen zwar um eine Mietstreitigkeit und nicht um eine Verfassungsangelegenheit, allerdings entspricht der Passus der zuvor schon im Rechtswörterbuch gefunden Definition zur Präambel. Auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerG, 2 BvF 1/73) bestätigt diese. So wird die Präambel nur im Zusammenhang mit dem Artikel 23 (alte Fassung) genannt:
“Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.”
Davon abgesehen enthält die Präambel einen Grammatikfehler und einen Rechtschreibfehler. Damit ist die Rechtswirkung gänzlich in Frage zu stellen.
Nun könnte der Geltungsbereich über die Landesverfassungen selber hergeleitet werden. In der Verfassung von Berlin steht beispielsweise in Artikel 1:
“(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.
(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für
Berlin bindend.”
Allerdings fehlt ein solcher Artikel zum Beispiel in der Verfassung des Freistaates Bayern. Allein diese unterschiedliche Behandlung in einem so elementaren Bereich sorgt für Rechtsunsicherheit, die nicht durch Gewohnheitsrecht beseitigt werden kann.
Es bleibt letztlich nur noch zu überprüfen, ob der Geltungsbereich nicht doch als ungeschriebene Norm aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann. Hierzu hat Prof. Dr. Heinrich A. Wolff in seinem Buch “Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz (Jus Publicum)” eine Liste ungeschriebener Gesetze zusammengetragen. (Wolff, S. 3) Der Geltungsbereich ist in seiner Liste nicht zu finden, allerdings erhebt seine Liste auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hier müssen wir deshalb genauer hinschauen. Der Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) ist zwar aufgehoben, allerdings verweist der Artikel 144 (2) Grundgesetz noch explizit auf diesen bereits aufgehobenen Artikel. Damit handelt es sich beim Geltungsbereich nicht mehr um ein ungeschriebenes Gesetz. Er kann als solches nicht mehr abgeleitet werden.
Es sei hier noch erwähnt, dass Jellinek nicht explizit vorschreibt, dass der Geltungsbereich in der Verfassung niedergeschrieben sein muss. Er würdigt und beschreibt sogar verschiedene Verfassungsformen. Als Rechtspositivist vertritt er aber auch die Meinung, dass das Recht nichts anderes sei, als “das ethische Minimum“. Wie aber soll der Rechtsunterworfene sein Verhalten auf richtig oder falsch überprüfen können, wenn dem Gesetz, auf welches er sich berufen soll, der räumliche Anwendungsbereich fehlt? Das heißt im Übrigen nicht, dass man sich in Deutschland so benehmen kann, wie man will. Das bedeutet einfach nur, dass Jellinek, wie so häufig, schwerwiegende logische Fehlschlüsse trifft. Aber es ging ja um die Überprüfung über das Vorhandensein eines Staatsgebietes. Das muss, gemäß Jellinek, ganz klar negiert werden. Zwar werden andere Staatsgewalten daran gehindert in Deutschland “Herrschaft zu üben” (negativ), durch den fehlenden Geltungsbereich muss man sich aber nicht der Staatsherrschaft unterwerfen (positiv).
Das Bundesministerium des Inneren habe ich auf den fehlenden Geltungsbereich aufmerksam gemacht, in der Hoffnung, es könnte diese Rechtsunsicherheit beseitigen und einen Geltungsbereich der Bundesrepublik benennen. Das konnte das Ministerium leider nicht und hat den Kontakt zu mir kurzerhand eingestellt.
Die Drei-Elemente-Lehre von Jellinek ist ein weltweit anerkanntes Modell der Staatslehre. Sie lässt sich daher auch im Artikel 1 der Konvention von Montevideo wiederfinden. Wie bereits schon ausgeführt, müssen alle drei Bedingungen (Staatsgewalt, Staatsvolk, Staatsgebiet) erfüllt sein, damit ein Staat seine Existenz begründen kann. Unbestritten übt die Bundesrepublik Herrschergewalt aus. Streitig bleibt der Punkt über das Vorhandensein eines Staatsvolkes. Der Bundesrepublik fehlt jedoch definitiv ein (verfassungs-)rechtlich bestimmter Geltungsbereich. Die Bundesrepublik ist deshalb kein Staat. Was ist sie dann? Sie ist so etwas wie ein Staat. Geht das? Klar geht das. Die Drei-Elemente-Lehre ist ein theoretisches Modell mit großem Interpretationsspielraum. In der Realität bestimmt sich die Staatlichkeit hauptsächlich über die Stärke der Waffengewalt und internationale Anerkennung. Alles andere ist optional. Man sollte bei der ganzen theoretischen Auseinandersetzung auch nie vergessen, dass Staatskonstrukte durch die Glaubensbekenntnisse seiner Bürger gestützt werden. Umso mehr Gläubige vorhanden sind, umso stärker ist die Daseinsberechtigung des Staates.
Die Debatte um die Existenz des Deutschen Reiches erübrigt sich jetzt eigentlich, denn sowohl Waffengewalt als auch Wahlvolk sind faktisch in Händen der Bundesrepublik. Sie ist die einzige international anerkannte deutsche Repräsentanz. Allerdings ergibt sich durch die vorherige Betrachtung ein etwas anderes Bild. Immerhin nimmt die Bundesrepublik es mit der Staatslehre nicht so genau. Mit derselben Einstellung kann so natürlich auch die Existenz des Deutschen Reiches begründet werden. Ich möchte die Diskussion nicht unnötig ausweiten, verweise an der Stelle jedoch auf die Vereinten Nationen. Das anerkannte Völkerrechtssubjekt heißt hier Deutschland. Die Bezeichnung wurde im Gesetz Nr. 52 Art. VII (e) Gesetze und Verordnungen der Militärregierung von den Alliierten bestimmt:
“‘Deutschland’ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.”
Im amtlichen innerdeutschen Verkehr wird zwar auch von “Deutschland” gesprochen, dieses “Deutschland” ist jedoch nur als Abkürzung für die “Bundesrepublik Deutschland” zu verstehen und hat laut Auswärtigem Amt keine völker- oder staatsrechtliche Relevanz.
Hier möchte ich ebenfalls auf die “Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen” verweisen. Es handelt sich beim Wort “Deutschland” nicht um eine Abkürzung, denn in Brüssel gibt es die “Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union“. Es sei also darauf hingewiesen, dass es auf völkerrechtlicher / internationaler Ebene einen Unterschied zwischen “Deutschland” und der “Bundesrepublik Deutschland” gibt.
Eine Anwältin sagte mir mal, dass die Schönheit eines regnerischen Tages im Auge des Betrachters liegt. Die einen argumentieren, Regen sei das beste Wetter, weil er den Pflanzen beim Wachstum hilft, die anderen regen sich über ihre klitschnassen Klamotten auf. Beim Völkerrecht verhält es sich ähnlich. Argumente sind überwiegend emotionaler, nicht jedoch logischer Natur. Vor über einem Jahr gehörte die Krim noch zur Ukraine. Heute ist sie eine unabhängige Republik, in den Augen Russlands. Viele andere Staaten erkennen diese Republik nicht an. Wer hat Recht, wer Unrecht? Die Grenzen zwischen richtig und falsch verschwimmen.
Es ist zunächst unklar, warum viele in der Szene immer wieder von BRD-GmbH sprechen. Immer wieder fällt der Begriff BRD Finanzagentur GmbH (HRB 51411) mit Sitz in Frankfurt. Die Finanzagentur ist für die “Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement” der Bundesrepublik zuständig. Aus diesem Grund die Bundesrepublik zu einer GmbH zu erklären, ist unschlüssig. Die Henne kann nicht gleichzeitig das Ei sein. Es ist ja die Frage, ob die BRD eine Firma ist und nicht ob die ihr unterstehenden Rechtsformen, welches sich auf Gesetze der BRD berufen, Firmen sind. Zunächst einmal ist es notwendig den Blick vom deutschen Recht abzuwenden und fernab davon zu definieren, was das Wesen eines Unternehmens überhaupt ist. Ganz allgemein und einfach gesprochen: Ein Unternehmen ist eine (meist) längerfristig angelegte Organisation, die dem / den Arbeiter/n positive Geldflüsse verschaffen soll. Moralische, rechtliche und andere Blickwinkel sind zwar wichtig, spielen hier aber erstmal überhaupt keine Rolle. Die BRD ist organisatorisch aufgebaut und verschafft seinen Arbeitern positive Geldflüsse. Die BRD ist also ein Unternehmen.
Ich bin mir sicher, dass viele dieser Betrachtung mehr als skeptisch gegenüberstehen und mich für diese “einfach gestrickte Wahrheit” kritisieren werden. Ich werde daher, wie anfangs versprochen, diese Erkenntnis mit einem weiteren Beweis untermauern, um sie mir auch offiziell bestätigen zu lassen: Jede Behörde der BRD, welche ich bei upik.de nachgeschlagen habe, wurde als Firma mit D&B D-U-N-S® Nummer aufgeführt.
Was ist eine D&B D-U-N-S® Nummer?
“Die D&B D-U-N-S® Nummer (Data Universal Numbering System) ist ein “nicht-sprechender” 9-stelliger Zahlenschlüssel zur weltweiten und eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Er wurde von D&B 1962 eingeführt und ist heute der Schlüssel zu Daten von weltweit mehr als 120 Mio. Unternehmen.”
Sind die dort aufgeführten Behörden (auch) unternehmerisch tätig? Dem Bundesministerium der Justiz habe ich genau diese Frage gestellt. Die Anfrage wurde interessanterweise an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet, um dort beantwortet zu werden:
“Die D&B D-U-N-S Nummer dient dazu, Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Auch öffentliche Einrichtungen können eine D&B D-U-N-S Nummer beantragen, da sie Wirtschaftssubjekte sein können. Staatliche Einrichtungen nehmen schon dadurch an der Wirtschaft teil, als sie etwa Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Material für den Bürobedarf beschaffen. Die Eintragung in der D&B D-U-N-S Datenbank bedeutet im Übrigen nicht, dass die jeweiligen öffentlichen Einrichtungen im rechtlichen Sinne als Unternehmen zu qualifizieren sind.”
Mit dieser Antwort gibt es ein gewaltiges Problem: Jeder Mensch ist “Wirtschaftsteilnehmer”. Menschen können aber keine D&B D-U-N-S® Nummer beantragen. Genauso wenig können Behörden oder anderen ähnlichen Organisationen auf Grundlage diese Aussage eine zugeteilt werden. Dun & Bradstreet, der Erfinder der D&B D-U-N-S® Nummer, teilt diese Nummer laut eigener Aussage nur Unternehmen zu, die eine solche anfordern. Es ist keine Rede von “Wirtschaftsteilnehmern”.
Die Behörden benötigen für den Erwerb von Büromaterialien auch keine D&B D-U-N-S® Nummer, wie hier fälschlicherweise behauptet wird. Hier bietet zum Beispiel der JünglingShop speziell Behörden den Verkauf seiner Waren an. Die Registrierung setzt keine D&B D-U-N-S® Nummer voraus. Behörden können also sehr wohl auch ohne Nummer an der Wirtschaft teilnehmen.
Auf meine Nachfrage, woher denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Information habe, dass auch “Wirtschaftsteilnehmern” eine D&B D-U-N-S® Nummer zugeteilt werde, hat man mir nicht mehr antworten wollen. Ich habe deswegen auch den Erfinder dieser Nummer, Dun & Bradstreet, dieselbe Frage gestellt. Die Antwort folgte prompt:
“Die D&B D-U-N-S® Nummer dient ausschließlich dazu, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies umfasst auch Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige. Sie wird nicht für Privatpersonen vergeben. Zusammengefasst wird die D&B D-U-N-S® Nummer jeder kommerziellen, gemeinnützigen oder öffentlichen Entität zugewiesen, für die bereits ein Datensatz oder eine Datei vorhanden oder neu erzeugt worden ist.”
Soweit so unschön. Es ist dieselbe Nichtantwort, die ich bereits vom Bundesministerium erhalten habe. Dachte ich zumindest. Die Email geht aber weiter. Der interessante Teil kommt jetzt:
“Eine einmalige D&B- D-U-N-S® Nummer wird z.B. folgenden Wirtschaftssubjekten zugeordnet:
[…]• Öffentlichen Entitäten, z.B. Zweigstellen, Agenturen, Ministerien, Militäreinrichtungen, usw. D&B wird einer Geschäftsentität dann eine D&B D-U-N-S® Nummer zuweisen, wenn ihre Existenz entweder durch einen Kontakt mit dem Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer oder durch eine Registration bei einer kompetenten Registrationsstelle (z.B. dem Handelsregister) bestätigt wird.”
Öffentliche Einrichtungen sind also Geschäftseinheiten (=Geschäftsentitäten). Das Wort “Geschäft” hat laut Duden folgende Bedeutungen:
- auf Gewinn abzielende [kaufmännische] Unternehmung, [kaufmännische] Transaktion;
- Handel Gesamtheit kaufmännischer Transaktionen; Verkauf, Absatz
- Gewinn [aus einer kaufmännischen Unternehmung], Profit
- gewerbliches oder kaufmännisches Unternehmen, Handelsunternehmen, Firma
- Räumlichkeit, in der ein Handelsunternehmen, ein gewerbliches Unternehmen Waren ausstellt und zum Verkauf anbietet; Laden
Geschäft steht also für Unternehmen. Damit hat der Erfinder der D&B D-U-N-S® Nummer mit seiner verklausulierten Formulierung zugegeben, dass es sich bei den dort eingetragenen öffentlichen Einrichtungen um Unternehmen handelt.
Der Oberbegriff BRD-GmbH ist augenscheinlich ein falsches Etikett, das von Außenstehenden nur zu gerne aus genau diesem Grund kritisiert wird. Die Kritik ist jedoch zu kurz gegriffen. BRD-GmbH dient häufig als Schlagwort für das firmenartige Konstrukt der Bundesrepublik und ist daher auch nicht wortwörtlich zu verstehen. Das “bedeutet im Übrigen nicht, dass die jeweiligen öffentlichen Einrichtungen im rechtlichen Sinne als Unternehmen zu qualifizieren sind“, im eigentlichen Sinne aber schon.
Es geht hier um die Theorie, dass der Personalausweis, im Gegensatz zum Personen- oder Identitätsausweis, eine Art Arbeitsverhältnis mit der Bundesrepublik nachweisen soll. Diese Theorie ist vollständig zu verwerfen, da sie mit der Realität, sofern man den bei einem juristischen Gerüst von Realität sprechen kann, nichts zu tun hat. Man kann den Ausweis auch Mickey-Mouse-Aus-weis nennen. Die Bezeichnung ändert jedoch nichts am Kontext oder Inhalt des Dokuments.
Bürgerlicher Tod
Eine andere Theorie behauptet, die komplette Großschreibung des Vor- / Familiennamens würde den bürgerlichen Tod, also die völlige Entrechtung der Person (capitis deminutio maxima), bedeuten. Für diese Behauptung gibt es in der Bundesrepublik keine gesetzliche Grundlage. Diese Theorie stimmt daher nicht. Zudem besitzen die bundesrepublikanischen Dokumente verschiedene zweckmäßige Schreibweisen:
-
Max M u s t e r m a n n (Geburtsregister, Staatsangehörigkeitsausweis) – Diese Schreibweise lässt einen Unterschied zwischen Vor- und Familiennamen deutlich erkennen. Praktisch, wenn jemand mehrere Vor- oder Nachnamen hat.
Mustermann, Max (Sozialversicherung) – Um Vor- von Familiennamen zu unterscheiden, werden diese in dem Fall durch Komma getrennt.
Max Mustermann (Versichertenkarte) – Nur die Anfangsbuchstaben des Vor- und Familiennamen werden groß geschrieben. Ausnahme: Auf der Rückseite der Versichertenkarte, die für den internationalen Rechtsverkehr bestimmt ist, wird zumindest der Familienname komplett groß geschrieben. Das ist der übliche internationale Standard, da keine Missverständnisse bei der Datenerfassung entstehen sollen. Man beachte auch, dass nicht jedes Land auf der Welt das lateinische Alphabet verwendet und Klein- und Großbuchstaben unterschiedlich aussehen können.
MAX MUSTERMANN (Personalausweis, Reisepass) – Diese Dokumente sind auch für den internationalen Rechtsverkehr bestimmt und enthalten daher Großbuchstaben. Damit folgt die Bundesrepublik unter anderem auch den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation: “Es wird empfohlen, dass durchgehend Großbuchstaben verwendet werden.”
Ausweisdokumente ungültig
Sowohl im Personalausweis als auch im Reisepass ist statt der korrekten Bezeichnung “Familienname” (§ 5 (2) Nr. 1 PAuswG oder § 4 (1) Nr. 1 PaßG) nur das Feld “Name” eingetragen. Zudem ist, wie wir bereits wissen, statt der korrekten Bezeichnung “DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT” nur “DEUTSCH” eingetragen. Nach § 28 (1) Nr. 2 PAuswG oder § 11 (1) Nr. 2 PaßG sind diese Ausweisdokumente ungültig. Streng genommen, muss man diese Dokumente daher auch nicht besitzen. Das könnte hilfreich sein, wenn ein Ordnungsamt auf die Idee kommt, Ihnen wegen eines eventuell fehlenden Ausweises ein Bußgeld aufzubrummen. Allerdings stelle ich mir ein Leben ohne diese Dokumente schwer vor. Ich denke hier gerade an Bankkontoanträge oder den Urlaub im Ausland. Alternativen bieten sich hier nicht an oder sind schlichtweg nicht praktikabel. Jeder der Ihnen ein alternatives Ausweisdokument anbietet, was grundsätzlich (unter bestimmten Vorgaben) nicht verboten ist, sollte Ihnen auch gleichzeitig sagen, welche Länder und Institutionen dieses akzeptieren. Ich bin der Meinung, dass es für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit keinen praktischen Nutzen erfüllt, mit einem alternativen Ausweis herum zu wedeln. Wer dennoch interessiert ist, kann die Seite von World Government of World Citizens besuchen. Scheinbar kann man mit ihrem alternativen Reisepass in mehrere Länder einreisen. NOCHMAL: DIESE UND ÄHNLICHE PÄSSE SIND MIT ÄUßERSTER VORSICHT ZU GENIEßEN! Man sollte sich bei Interesse sehr genau erkundigen, auf welches Abenteuer man sich hier einlässt!
Rechtspositivismus und Naturrecht
Im Kern geht es bei dieser Debatte eigentlich um etwas ganz anderes. Rechtspositivisten wie Georg Jellinek erkennen das Naturrecht nicht an. Sie sind der Meinung, dass ein Mensch keine unveräußerlichen Rechte hat. Rechte stehen ihrer Meinung nach nur dem Menschen zu, der sich einem Staat unterwirft. Hierzu möchte ich ein kurzes Video zeigen, dass die Folgen dieser Ideologie zusammenfassen soll. Dieses Video enthält (auf Deutschland bezogen) zwar einige Fehler, allerdings wird das Problem etwas greifbarer.
Rechte und Pflichten
Der Staat, ein rechtspositivistisches Gebilde, schafft für Menschen juristische Gerüste. Ein Staatsangehöriger ist daher in Augen des Staates auch nicht mehr vorrangig Mensch, sondern vor allem Person (lateinisch persona = Maske). Das Wort “Mensch” taucht in den deutschen Gesetzbüchern deshalb auch nur 156 mal auf, das Wort “Person” hingegen 3.583 mal. Die Person hat Rechte und Pflichten. Diese Floskel wurde auch vom Rechtspositivisten Jellinek entwickelt und ist heute tief im deutschen Rechtssystem verankert. Ist die deutsche Person / der deutsche Staatsangehöriger also kein Mitarbeiter der Bundesrepublik? Immerhin arbeitet der deutsche Staatsangehörige doch für die Bundesrepublik (=Steuerpflicht) und erhält im Gegenzug einen Lohn (=Rechte). Der Vergleich hinkt, da ein Arbeitsplatzwechsel in der freien Wirtschaft viel geringere Hürden aufweist, als ein Wechsel der Staatsangehörigkeit. Zudem verliert ein deutscher Staatsangehöriger durch Arbeitslosigkeit nicht seine Rechte. Zwischen Staat und Staatsangehöriger besteht viel mehr eine Art Sklavenvertrag. Das heißt, ein Mensch muss sich immer einem (international anerkannten) Staat unterwerfen, um in den Genuss seiner (Un-)Rechte zu kommen. Dieser Vertrag kennt, je nach geographischem Standpunkt und Personenstand, verschiedene Freiheitsgrade. Er bleibt aber Sklavenvertrag, da er nicht aufgelöst werden kann (§ 18 StAG) und – und das ist viel wichtiger – er Staatsangehörigen Zwangsmaßnahmen auferlegt.
“Diskussionen sind wenig zielführend. Die Personen wollen Verwirrung stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken […] Schriftwechsel sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt sein. Insbesondere Widersprüche oder ähnliches, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.”
Jetzt versteht man zwar, warum die Behörden bei den “richtigen” Fragen einfach nicht mehr antworten, rechtliche Probleme werden durch Stillschweigen und Aussitzen allerdings nicht gelöst. Statt auf die Gefahren des Rechtsextremismus hinzuweisen, hätte man ja auch einfach mal Fragen von Bürgern beantworten können. Eine FAQ anzufertigen, auf die die Behörden bei solchen Anfragen verweisen könnten, sollte so schwer nicht sein. Aufklärung ist allerdings nicht gewollt. Wenn Behörden in offiziellen Firmenverzeichnissen auftauchen, wird der Hinweis darauf deshalb auch als rechtsradikal abgestempelt. Logisch, oder? Die Behörden haben überhaupt nicht begriffen, dass es hier nicht um Rechtsextremismus, sondern um Rechtssicherheit geht. Der Rechtsunterworfene muss die geltenden Gesetze, nach denen er sein Verhalten ausrichten muss, verstehen können. Wenn er die Behörden explizit nach diesen rechtlichen Regelungen ausfragt, sind diese daher zur Auskunft verpflichtet. Der Verfassungsschutz dreht das Spiel nun aber um. Menschen, die die Bundesrepublik auch nur ansatzweise hinterfragen, sind nun entweder rechtsextrem oder sie “bedienen sich Argumentationsmuster der rechtsextremistischen Reichsideologie”. Dieser Umgang ist unter dem Gesichtspunkt, dass in der Bundesrepublik noch Nazi-Gesetze gelten, mehr als absurd und realitätsfern.
Küchenpsychologie
Ist die Öffentlichkeit dem Ganzen argumentativ nicht mehr gewachsen, so flüchtet sie im Zweifel in die Metaebene. Es geht dann nicht mehr um Sachlichkeit. Jeder Andersdenkende wird als verrückter, dummer, sozialschmarotzender und / oder ewiggestriger Ideologe tituliert. Die Beschimpfung passt sich individuell auf den Menschen, die jeweilige Gruppierung oder das politische Tagesgeschäft an. Eine derartige psychologische Analyse mag bisweilen ebenso richtig sein, Argumente entkräftigt sie jedoch nicht. Seit wann spielt Psychologie bei der Beantwortung von rechtlichen Fragen überhaupt eine Rolle?
Oberflächlich
Statt einer nüchternen und tiefgehenden Analyse findet man gerade bei diesem Thema leider zu oft sehr oberflächliche Artikel vor. Darin werden Binsenweisheiten oder Banalitäten wiederholt, womit man sich einer sachlichen Auseinandersetzung entzieht. Es ist auf Grund der Komplexität einerseits verständlich, andererseits merkwürdig. Es kostet immerhin nicht viel Zeit, um zu überprüfen, ob Behörden wirklich auf upik.de als Firmen gelistet sind. Für die notwendige Prise Skepsis ist also keine Fachwissen notwendig.
“Einige Menschen sagen, die Erde ist flach.
Einige Menschen sagen, die Erde ist rund.
Aber wenn sie flach ist, kann ein Parlament sie rund machen?
Und wenn sie rund ist, kann ein König sie flach machen?”
Natürlich kann kein Parlament der Welt die Erde für flach oder rund erklären. Mores Appell richtet sich an den menschlichen Sachverstand. Menschen haben weder das Recht noch die Möglichkeit die natürliche Ordnung zu verändern. Er wurde mit dieser Haltung natürlich zum Tode verurteilt. Für Aussagen wie diese würden wir heute nicht geköpft werden, zumindest nicht in diesen Breitengeraden. Aber was würde passieren, wenn man sich den staatlichen Zwangssystemen entziehen würde? Was wäre, wenn man Steuern nicht mehr zahlen würde? “Man muss doch Steuern zahlen, um…” entgegnet manch einer. Aber muss man? Und wenn man muss, wie frei ist man?
In dem Zusammenhang möchte ich gerne auf den Artikel “Mein Körper gehört mir” verweisen.
Königreich Deutschland
Im Kontext derer, die einen anderen Staat wollen, ist die Diskussion um die BRD-GmbH eine seltsam anmutende. Die Lösung liegt nicht in der Gründung eines neuen oder der Heraufbeschwörung eines alten Staates. So einen Weg verfolgt zum Beispiel das Königreich Deutschland. Es fordert mit seinem eigenen Versicherungs- und Bankensystem auch gleichzeitig die milliardenschweren Systeme der Bundesrepublik heraus. Als wäre das nicht genug, legt es sich durch seinen Herrschaftsanspruch zudem noch mit der Staatsgewalt der Bundesrepublik an. Wie dieser Konfrontationskurs enden wird, ist nicht schwer zu erahnen.
Widerstandsrecht
Kein Parlament der Welt kann Unrecht zu Recht erklären. Widerstandsrecht wird dann nicht nur durch das Grundgesetz (Artikel 20 (4)) oder Naturrecht garantiert, er wird zur Pflicht. Wer sich dieser Pflicht ausgesetzt sieht, sollte immerzu wohlüberlegt und friedlich handeln. Es ist also nicht notwendig einen neuen Staat zu gründen oder sich einem solchen anzuschließen, um dem System den Kampf anzusagen. Gewalt, der allerletzte Zufluchtsort, ist ebenfalls keine nützliche Methode des Widerstands, denn sie führt immer zu Gegengewalt und ist der Sache nicht dienlich. Ziviler Ungehorsam war und ist die beste mögliche Option effektiv gegen Unrecht vorzugehen. Sofern intelligent und kreativ verpackt, besitzt er die Schlagkraft einer ganzen Armee.
https://www.youtube.com/watch?v=tcx9BJRadfw