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Rundfunkbeitrag ist grundgesetzwidrig

So setzen Sie sich gegen die GEZ zur Wehr

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Es ist mal wieder an der Zeit, um über den Rundfunkbeitrag zu reden. Dieses Mal mit ein bisschen erfreulicheren Neuigkeiten, aber der Reihe nach. Wie viele wissen, versuchen die Eintreiber der staatlichen Rundfunkmafia den sogenannten Rundfunkbeitrag seit 2013 bei mir einzutreiben. Ich habe nie gezahlt, ich zahle nicht und ich werde nie zahlen. Gemäß diesem Motto habe ich mich gegen die GEZ zur Wehr gesetzt, zunächst still und klammheimlich. Mit der Änderung der Gesetze im Jahr 2013 musste ich aktiv Widerstand leisten, denn von nun an wurde die Gebühr bzw. der Rundfunk”beitrag” pro Wohnung erhoben. Es spielt also keine Rolle mehr ob man taub, blind oder rundfunkapparatlos ist, jeder muss zahlen, sagt man. Man mag es kaum glauben, aber ich zahle immer noch nicht. Der Trick? Ich wende ihre Gesetze gegen sie selbst an.

Ausgangslage: Unrecht

Es gibt kein Recht, welches besagt: Ich darf jemand anderem etwas Wegnehmen. Wenn dieses Recht nicht existiert, kann es auch nicht übertragen werden, erst recht nicht an den Staat. Aus diesem Grund sind sämtliche Steuern illegal. Auch der Rundfunk”beitrag” ist eine Steuer. Natürlich möchten das die Politbonzen und Hampelmänner in Roben nur ungern zugeben. Das wirklich ekelhafte an Steuern dieser Art ist aber, dass man sie nicht umgehen kann. Der Staat fordert diese Gebühr lebenslang ein. Der Mensch wird also für seine pure Existenz zur Kasse gebeten, dabei handelt es sich beim Rundfunk nicht mal um ein lebensnotwendiges Gut. Ich behaupte sogar das Gegenteil: Wenn man sich den Musikantenstadl reinzieht, stirbt man sofort. Instant kill.

Behörden überzeugen

Wir wissen jetzt also, dass der pro Wohnung erhobene Runfunk”beitrag” unrechtmäßig ist. So eine brilliante und einfache Analyse reicht den Behörden und Rundfunkhäusern selbstverständlich nicht aus. Die können nämlich nur in Paragraphen denken. Das musste ich in Erfahrung bringen, als ich mich mit meinem ersten GEZ-Brief im Jahr 2013 gegen die Rundfunkmafia zu Wehr gesetzt habe, in dem ich die Rechtmäßigkeit der erhobenen Runfunksteuer anzweifelte. Ich stellte dabei Fragen wie:

  • Warum muss ich zahlen, wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?
  • Wo sind die Namen und Unterschriften der Verantwortlichen?
  • Was ist eine Wohnung?
  • Darf der Beitragsservice überhaupt Gelder eintreiben?

All diese Fragen sind natürlich legitim, allerdings bleiben diese unbeantwortet, da keiner der Verantwortlichen Verantwortung übernehmen möchte. Die Behörden beantworten mir daher immer Fragen, die ich nie gestellt habe: “Alles ist super! Alles ist toll! Alles ist rechtmäßig! Das Wetter ist schön. Es gibt blühende Landschaften. Gucken Sie mal, wie professionell und angsteinflößend unsere Briefe aussehen! Hinterfragen Sie bitte nichts, wir wissen mehr, Sie wissen gar nichts! Bitte zahlen!”

Magisch kann das Konto der Rundfunkanstalten nun leider aber auch nicht aufgefüllt werden, deshalb beauftragen sie ihre Lakaien. Die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt geht also zu aller erst zum Beitragsservice. Der Beitragsservice ist fortan für die Eintreibung der Gebühren zuständig. Er bekommt seine Daten vom Einwohnermeldeamt und weiß jetzt, wo Ihr Haus wohnt.

Mehr als drohen kann der Beitragsservice allerdings nicht. Meine Gegenwehr war also für lange Zeit erfolgreich gewesen. Dann kam die Rundfunkanstalt aber 2015 auf die glorreiche Idee, das Finanzamt einzuschalten. Da hab’ ich richtig Angst bekommen. Nicht. Ich bin jedoch zugegebenermaßen mit etwas mehr Ernsthaftigkeit an die Sache herangegangen. Et voilà das endgültige GEZ-Musterschreiben war geboren.

Das endgültige GEZ-Musterschreiben

In diesem Musterschreiben habe ich nichts anderes gemacht, als die Gesetze, die den Rundfunk”beitrag” legitimieren soll, zu überprüfen. Hier habe ich mich auf drei Punkte festgebissen:

  1. Die Rundfunkanstalten sind entweder Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei ersterem dürfen die Verwaltungsbehörden allerdings keine Amtshilfe leisten und die Rundfunkanstalten sind bei der Beitragseintreibung auf sich alleine gestellt. Zumindest solange die Anstalten keine Schuld nachweisen können.
  2. Handelt es sich bei den Rundfunkanstalten um Anstalten des öffentlichen Rechts, müssen die Schreiben auch als solche erkenntlich gemacht werden. Es kann z.B. nicht sein, dass sogenannte Mahnungen und Zahlungsaufforderungen anonym zugestellt werden. Der vollständige Name des Bediensteten muss erkennbar sein. Zudem hat auch noch das Landgericht Tübingen in seinen Urteilen von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids gesprochen. Die Urteile wurden später zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, aber…
  3. … die Staatsverträge wurden am 01. JuniJuli 2015 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ungültig erklärt.

Sie haben richtig gelesen, die Staatsverträge wurden für ungültig erklärt. Oder genauer: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrags geprüft und Grundgesetzwidrigkeiten festgestellt. Im Detail ging es darum zu überprüfen, ob die zwei Aufsichtsgremien, die es in jeder Rundfunkanstalt gibt, einen zu hohen staatlichen Einfluss haben, was gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen würde. Das bejahte das Bundesverfassungsgericht. Der staatliche Einfluss überstieg z.B. die Grenze von einem Drittel. Also über ein Drittel der Mitglieder der Aufsichtsgremien werden vom Staat gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ZDF eine Galgenfrist eingeräumt: 30. MaiJuni 2015. Bis dahin hätte der Vertrag geändert werden müssen. Natürlich hat das ZDF bis heute NICHTS an der Eindämmung des staatlichen Einflusses geändert. Man wartet hier bis zum Jahr der Bundestagswahl 2017. Damit ist der Staatsvertrag dann aber auch ungültig geworden. Eine Zahlungsverpflichtung ergibt sich nicht mehr.

Es handelt sich bei dem Urteil selbstverständlich um eine Grundsatzentscheidung. Das höchste Gericht der Bundesrepublik hat unmissverständlich klargemacht, dass unter anderem der staatliche Einfluss der Aufsichtsgremien nicht höher als ein Drittel sein darf. Da auch die anderen Rundfunkanstalten über Aufsichtsgremien verfügen, müssen sich auch diese an das Urteil halten. In der Regel tun sie das nicht.

GEZ-Widerstand

Weder die Rundfunkanstalten noch der Beitragsservice haben die Möglichkeit der Geldeintreibung. Sie sind daher auf die Behörden angewiesen. In meinem Fall schalteten sie das Finanzamt ein. Natürlich hat auch das Finanzamt meine Schreiben nicht beantworten wollen. Sie drohten weiter. Woraufhin ich beschlossen habe, die Finanzbeamtin anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat schließlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde aber fallen gelassen und ich sah mich veranlasst, Beschwerde gegen diesen Bescheid bei der Oberstaatsanwaltschaft einzulegen. Die Beschwerde wurde natürlich zurückgewiesen. Dass die Staatsanwälte rechtswidriges Verhalten nicht ahnden, dürfte damit zusammenhängen, dass sie nicht unabhängig sind.

Das alles hört sich jetzt nicht unbedingt nach Erfolg an. Geduld! Das Finanzamt hat sich nach meinem heftigen Widerstand zurückgezogen. Es meldet sich nicht mehr bei mir. Ich nehme an, dass sämtliche Unterlagen zurück an die Rundfunkanstalt gingen. Die Rundfunkanstalt hat nämlich vor kurzem erst Plan B angewendet: Einen privaten Inkassobetrieb mit der Eintreibung beauftragen. Der Inkassobetrieb heißt Creditreform. Der schickte mir einen weiteren Drohbrief zu.

Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Creditreform
Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Creditreform

Ich habe das Inkassounternehmen höflich gebeten, Erpresserbriefe wie diese einzustellen und meine Daten aus ihrem System zu löschen. Das taten sie freundlicherweise auch und gaben sogar zu, dass “die Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren erfolglos war”. Sie stellten den Fall daraufhin ein und haben ihn an die Rundfunkanstalt weitergeleitet.

Creditreform stellt Vorgang ein
Creditreform stellt Vorgang ein

Fällt Ihnen was auf? Die Rundfunkanstalt beauftragt den Beitragsservice mit der Eintreibung der Gelder. Der Beitragsservice droht. Dann wird das Finanzamt beauftragt. Das Finanzamt droht. Dann wird ein privates Inkassounternehmen beauftragt. Das Inkassounternehmen droht. Mittlerweile ist “mein” Fall wieder zurück beim Beitragsservice. Und wissen Sie was der wieder macht? Richtig, er droht nicht mehr! Stattdessen hat er mich nur freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass “mein Beitragskonto” mit 803,16 Euro im Minus liegt.

Beitragsservice bittet um Zahlung des Rundfunkbeitrags
Beitragsservice bittet um Zahlung des Rundfunkbeitrags

Der sogenannte Beitragsschuldner soll aus Angst vor den Folgen zahlen. Deshalb wird auch so häufig gedroht. So können die jede Verantwortung von sich weisen. Kein Beamter wird bei Kenntnis der Sachlage jemals so blöd sein und die Eintreibung eigenverantwortlich durchsetzen und ein Konto pfänden. Wenn der Beamte das doch tut, dann nur, weil er sich in Sicherheit wähnt. In vielen Fällen wissen die Beamten nicht einmal, dass sie sich strafbar machen. Am 25. Juni gab es sogar die Meldung, dass der WDR den Gerichtsvollziehern aus NRW Vollstreckungsschulungen anbietet. Die Rundfunkanstalten tragen also auch direkt zur Desinformation der Beamten bei. Aber wie sagt ein Beamter immer so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diesen Satz habe ich mir zu eigen gemacht und ihn mal “meinem” Beamten vorgetragen. Ich kann Ihnen sagen, dass Beamte ihn genauso abstoßend finden wie Sie.
Wenn ein Beamter doch pfänden sollte, ist das ein großer Fehler, denn er haftet persönlich für vorsätzliches oder fahrlässiges hoheitliches Handeln. Die größten Opfer dieses Vorgehens sind vor allem Arbeitnehmer. Die Ämter werden alles versuchen, um an das Geld zukommen. Man droht dann gerne auch über den Arbeitgeber. Hier sollte man den Arbeitgeber über die rechtliche Situation aufklären. Eventuell wird dieser sich dem Widerstand anschließen. Im Zweifel zahlt man einfach und wartet bis zum nächsten Drohbrief. So lässt sich der Prozess schön in die Länge ziehen und er verursacht natürlich überall Kosten für die Stadt und die Rundfunkanstalten.

Das Ende naht

Man darf sich bei all dem Wirrwarr natürlich zu Recht die Frage stellen: Warum wird das Geld trotz Illegalität weiter eingetrieben? Wenn Medien nicht offen über Rechtsbrüche berichten, wenn Parteien die Rundfunkanstalten als kostenlose Werbeplattformen benutzen und wenn Beamte Rechtswidrigkeit nicht ahnden und zur Norm erklären, stellen sich diesbezüglich keine weiteren Fragen mehr. Jeder macht hier was er will. Bei all den negativen Nachrichten ist es natürlich umso erfreulicher zu hören, dass der Widerstand gegen die GEZ immer größer wird. Laut Jahresbericht 2015 gab es allein im vorletzten Jahr 25,4 Millionen Mahnmaßnahmen. Das ist der einzige Zusammenhang in dem Mahnungen einem wirklich Freude bereiten.

Es ist mal wieder an der Zeit, um über den Rundfunkbeitrag zu reden. Dieses Mal mit ein bisschen erfreulicheren Neuigkeiten, aber der Reihe nach. Wie viele wissen, versuchen die Eintreiber der staatlichen Rundfunkmafia den sogenannten Rundfunkbeitrag seit 2013 bei mir einzutreiben. Ich habe nie gezahlt, ich zahle nicht und ich werde nie zahlen. Gemäß diesem Motto habe ich mich gegen die GEZ zur Wehr gesetzt, zunächst still und klammheimlich. Mit der Änderung der Gesetze im Jahr 2013 musste ich aktiv Widerstand leisten, denn von nun an wurde die Gebühr bzw. der Rundfunk”beitrag” pro Wohnung erhoben. Es spielt also keine Rolle mehr ob man taub, blind oder rundfunkapparatlos ist, jeder muss zahlen, sagt man. Man mag es kaum glauben, aber ich zahle immer noch nicht. Der Trick? Ich wende ihre Gesetze gegen sie selbst an.

Ausgangslage: Unrecht

Es gibt kein Recht, welches besagt: Ich darf jemand anderem etwas Wegnehmen. Wenn dieses Recht nicht existiert, kann es auch nicht übertragen werden, erst recht nicht an den Staat. Aus diesem Grund sind sämtliche Steuern illegal. Auch der Rundfunk”beitrag” ist eine Steuer. Natürlich möchten das die Politbonzen und Hampelmänner in Roben nur ungern zugeben. Das wirklich ekelhafte an Steuern dieser Art ist aber, dass man sie nicht umgehen kann. Der Staat fordert diese Gebühr lebenslang ein. Der Mensch wird also für seine pure Existenz zur Kasse gebeten, dabei handelt es sich beim Rundfunk nicht mal um ein lebensnotwendiges Gut. Ich behaupte sogar das Gegenteil: Wenn man sich den Musikantenstadl reinzieht, stirbt man sofort. Instant kill.

Behörden überzeugen

Wir wissen jetzt also, dass der pro Wohnung erhobene Runfunk”beitrag” unrechtmäßig ist. So eine brilliante und einfache Analyse reicht den Behörden und Rundfunkhäusern selbstverständlich nicht aus. Die können nämlich nur in Paragraphen denken. Das musste ich in Erfahrung bringen, als ich mich mit meinem ersten GEZ-Brief im Jahr 2013 gegen die Rundfunkmafia zu Wehr gesetzt habe, in dem ich die Rechtmäßigkeit der erhobenen Runfunksteuer anzweifelte. Ich stellte dabei Fragen wie:

  • Warum muss ich zahlen, wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?
  • Wo sind die Namen und Unterschriften der Verantwortlichen?
  • Was ist eine Wohnung?
  • Darf der Beitragsservice überhaupt Gelder eintreiben?

All diese Fragen sind natürlich legitim, allerdings bleiben diese unbeantwortet, da keiner der Verantwortlichen Verantwortung übernehmen möchte. Die Behörden beantworten mir daher immer Fragen, die ich nie gestellt habe: “Alles ist super! Alles ist toll! Alles ist rechtmäßig! Das Wetter ist schön. Es gibt blühende Landschaften. Gucken Sie mal, wie professionell und angsteinflößend unsere Briefe aussehen! Hinterfragen Sie bitte nichts, wir wissen mehr, Sie wissen gar nichts! Bitte zahlen!”

Magisch kann das Konto der Rundfunkanstalten nun leider aber auch nicht aufgefüllt werden, deshalb beauftragen sie ihre Lakaien. Die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt geht also zu aller erst zum Beitragsservice. Der Beitragsservice ist fortan für die Eintreibung der Gebühren zuständig. Er bekommt seine Daten vom Einwohnermeldeamt und weiß jetzt, wo Ihr Haus wohnt.

Mehr als drohen kann der Beitragsservice allerdings nicht. Meine Gegenwehr war also für lange Zeit erfolgreich gewesen. Dann kam die Rundfunkanstalt aber 2015 auf die glorreiche Idee, das Finanzamt einzuschalten. Da hab’ ich richtig Angst bekommen. Nicht. Ich bin jedoch zugegebenermaßen mit etwas mehr Ernsthaftigkeit an die Sache herangegangen. Et voilà das endgültige GEZ-Musterschreiben war geboren.

Das endgültige GEZ-Musterschreiben

In diesem Musterschreiben habe ich nichts anderes gemacht, als die Gesetze, die den Rundfunk”beitrag” legitimieren soll, zu überprüfen. Hier habe ich mich auf drei Punkte festgebissen:

  1. Die Rundfunkanstalten sind entweder Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei ersterem dürfen die Verwaltungsbehörden allerdings keine Amtshilfe leisten und die Rundfunkanstalten sind bei der Beitragseintreibung auf sich alleine gestellt. Zumindest solange die Anstalten keine Schuld nachweisen können.
  2. Handelt es sich bei den Rundfunkanstalten um Anstalten des öffentlichen Rechts, müssen die Schreiben auch als solche erkenntlich gemacht werden. Es kann z.B. nicht sein, dass sogenannte Mahnungen und Zahlungsaufforderungen anonym zugestellt werden. Der vollständige Name des Bediensteten muss erkennbar sein. Zudem hat auch noch das Landgericht Tübingen in seinen Urteilen von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids gesprochen. Die Urteile wurden später zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, aber…
  3. … die Staatsverträge wurden am 01. JuniJuli 2015 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ungültig erklärt.

Sie haben richtig gelesen, die Staatsverträge wurden für ungültig erklärt. Oder genauer: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrags geprüft und Grundgesetzwidrigkeiten festgestellt. Im Detail ging es darum zu überprüfen, ob die zwei Aufsichtsgremien, die es in jeder Rundfunkanstalt gibt, einen zu hohen staatlichen Einfluss haben, was gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen würde. Das bejahte das Bundesverfassungsgericht. Der staatliche Einfluss überstieg z.B. die Grenze von einem Drittel. Also über ein Drittel der Mitglieder der Aufsichtsgremien werden vom Staat gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ZDF eine Galgenfrist eingeräumt: 30. MaiJuni 2015. Bis dahin hätte der Vertrag geändert werden müssen. Natürlich hat das ZDF bis heute NICHTS an der Eindämmung des staatlichen Einflusses geändert. Man wartet hier bis zum Jahr der Bundestagswahl 2017. Damit ist der Staatsvertrag dann aber auch ungültig geworden. Eine Zahlungsverpflichtung ergibt sich nicht mehr.

Es handelt sich bei dem Urteil selbstverständlich um eine Grundsatzentscheidung. Das höchste Gericht der Bundesrepublik hat unmissverständlich klargemacht, dass unter anderem der staatliche Einfluss der Aufsichtsgremien nicht höher als ein Drittel sein darf. Da auch die anderen Rundfunkanstalten über Aufsichtsgremien verfügen, müssen sich auch diese an das Urteil halten. In der Regel tun sie das nicht.

GEZ-Widerstand

Weder die Rundfunkanstalten noch der Beitragsservice haben die Möglichkeit der Geldeintreibung. Sie sind daher auf die Behörden angewiesen. In meinem Fall schalteten sie das Finanzamt ein. Natürlich hat auch das Finanzamt meine Schreiben nicht beantworten wollen. Sie drohten weiter. Woraufhin ich beschlossen habe, die Finanzbeamtin anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat schließlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde aber fallen gelassen und ich sah mich veranlasst, Beschwerde gegen diesen Bescheid bei der Oberstaatsanwaltschaft einzulegen. Die Beschwerde wurde natürlich zurückgewiesen. Dass die Staatsanwälte rechtswidriges Verhalten nicht ahnden, dürfte damit zusammenhängen, dass sie nicht unabhängig sind.

Das alles hört sich jetzt nicht unbedingt nach Erfolg an. Geduld! Das Finanzamt hat sich nach meinem heftigen Widerstand zurückgezogen. Es meldet sich nicht mehr bei mir. Ich nehme an, dass sämtliche Unterlagen zurück an die Rundfunkanstalt gingen. Die Rundfunkanstalt hat nämlich vor kurzem erst Plan B angewendet: Einen privaten Inkassobetrieb mit der Eintreibung beauftragen. Der Inkassobetrieb heißt Creditreform. Der schickte mir einen weiteren Drohbrief zu.

Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Creditreform
Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Creditreform

Ich habe das Inkassounternehmen höflich gebeten, Erpresserbriefe wie diese einzustellen und meine Daten aus ihrem System zu löschen. Das taten sie freundlicherweise auch und gaben sogar zu, dass “die Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren erfolglos war”. Sie stellten den Fall daraufhin ein und haben ihn an die Rundfunkanstalt weitergeleitet.

Creditreform stellt Vorgang ein
Creditreform stellt Vorgang ein

Fällt Ihnen was auf? Die Rundfunkanstalt beauftragt den Beitragsservice mit der Eintreibung der Gelder. Der Beitragsservice droht. Dann wird das Finanzamt beauftragt. Das Finanzamt droht. Dann wird ein privates Inkassounternehmen beauftragt. Das Inkassounternehmen droht. Mittlerweile ist “mein” Fall wieder zurück beim Beitragsservice. Und wissen Sie was der wieder macht? Richtig, er droht nicht mehr! Stattdessen hat er mich nur freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass “mein Beitragskonto” mit 803,16 Euro im Minus liegt.

Beitragsservice bittet um Zahlung des Rundfunkbeitrags
Beitragsservice bittet um Zahlung des Rundfunkbeitrags

Der sogenannte Beitragsschuldner soll aus Angst vor den Folgen zahlen. Deshalb wird auch so häufig gedroht. So können die jede Verantwortung von sich weisen. Kein Beamter wird bei Kenntnis der Sachlage jemals so blöd sein und die Eintreibung eigenverantwortlich durchsetzen und ein Konto pfänden. Wenn der Beamte das doch tut, dann nur, weil er sich in Sicherheit wähnt. In vielen Fällen wissen die Beamten nicht einmal, dass sie sich strafbar machen. Am 25. Juni gab es sogar die Meldung, dass der WDR den Gerichtsvollziehern aus NRW Vollstreckungsschulungen anbietet. Die Rundfunkanstalten tragen also auch direkt zur Desinformation der Beamten bei. Aber wie sagt ein Beamter immer so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diesen Satz habe ich mir zu eigen gemacht und ihn mal “meinem” Beamten vorgetragen. Ich kann Ihnen sagen, dass Beamte ihn genauso abstoßend finden wie Sie.
Wenn ein Beamter doch pfänden sollte, ist das ein großer Fehler, denn er haftet persönlich für vorsätzliches oder fahrlässiges hoheitliches Handeln. Die größten Opfer dieses Vorgehens sind vor allem Arbeitnehmer. Die Ämter werden alles versuchen, um an das Geld zukommen. Man droht dann gerne auch über den Arbeitgeber. Hier sollte man den Arbeitgeber über die rechtliche Situation aufklären. Eventuell wird dieser sich dem Widerstand anschließen. Im Zweifel zahlt man einfach und wartet bis zum nächsten Drohbrief. So lässt sich der Prozess schön in die Länge ziehen und er verursacht natürlich überall Kosten für die Stadt und die Rundfunkanstalten.

Das Ende naht

Man darf sich bei all dem Wirrwarr natürlich zu Recht die Frage stellen: Warum wird das Geld trotz Illegalität weiter eingetrieben? Wenn Medien nicht offen über Rechtsbrüche berichten, wenn Parteien die Rundfunkanstalten als kostenlose Werbeplattformen benutzen und wenn Beamte Rechtswidrigkeit nicht ahnden und zur Norm erklären, stellen sich diesbezüglich keine weiteren Fragen mehr. Jeder macht hier was er will. Bei all den negativen Nachrichten ist es natürlich umso erfreulicher zu hören, dass der Widerstand gegen die GEZ immer größer wird. Laut Jahresbericht 2015 gab es allein im vorletzten Jahr 25,4 Millionen Mahnmaßnahmen. Das ist der einzige Zusammenhang in dem Mahnungen einem wirklich Freude bereiten.