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Corona-Lüge – Masken sind gesundheitsgefährdend

Ineffektiv und nutzlos

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Seit mehreren Monaten zwingen Landesregierungen Bürger mit Masken herumzulaufen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät bis zum heutigen Tage nicht dazu, medizinische Masken ohne Grund zu tragen. Laut WHO sollen folgende Gruppen medizinische Masken tragen:

  • medizinische Angestellte
  • jeder an COVID-19 Erkrankte
  • jeder mit Verdacht auf COVID-19 (auch außerhalb von Gesundheitseinrichtungen)
  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • Menschen mit Vorerkrankungen

Hierbei sei angemerkt, dass medizinische Maske nicht unbedingt eine N95-Maske sein muss, die unter allen Maskentypen wohl den angemessensten Schutz bieten kann, wenn man sich selber vor einem Virus schützen möchte. Der WHO geht es bei den Masken allerdings vor allem darum, dass andere Menschen nicht angesteckt werden.

Der Standpunkt der WHO zu nicht-medizinischen Masken ist eindeutig. Es gibt keine Beweise dafür, dass die Ausbreitung von COVID-19 dadurch in irgendeiner Weise gestoppt oder verlangsamt werden können. Weiter wird auch auf die Gefahren solcher Masken im alltäglichen Gebrauch aufmerksam gemacht:

  • nicht-medizinische Masken können das COVID-19 Ansteckungsrisiko sogar erhöhen, da das häufige Anfassen mit dreckigen Händen bzw. das Lagern in unhygienischen Orten und das Wiederbenutzen die Gefahr einer Kontamination erhöht
  • sie können zu Hautschäden am Gesicht führen
  • sie können einen falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln und dadurch dazu führen, dass Menschen übliche noch erfolgreichere Methoden (wie das Händewaschen) vernachlässigen
  • abhängig vom Maskentyp kann das Atmen erschwert werden

Gerade letzterer Punkt wird beim Einsatz der Masken immer wieder vernachlässigt. Die Atmosphäre besteht aus 20,9 Prozent Sauerstoff. Sauerstoffmangel gemäß Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt dann vor, “wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9%”. Weiter heißt es:

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen dürfen bei einem Sauerstoffgehalt kleiner 17 Vol.-% nur unter Einsatz von Isoliergeräten nach der Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (BGR/GUV-R 190) ausgeführt werden.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Regel 4.2.4.3

Dieser Grenzwert wird beim Tragen von einfachen medizinischen Masken sowie nicht-medizinischen Masken nicht erreicht. In der Doktorarbeit “Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal” wurde ein Abfall der Sauerstoffkonzentration von durchschnittlich 3,4 Prozent festgestellt. Auf Seite 125 seines Handbuchs schreibt die Unfallkasse Hessen:

Für den Menschen kann es gefährlich werden, Räume zu betreten, in denen vielleicht eine reduzierte Sauerstoffkonzentration (unter 19% O2) auftritt. Daher ist vor Betreten von engen Räumen, Behältern, Gruben, Abwasserkanälen zunächst die Sauerstoffkonzentration zu messen.

Die Folgen von Sauerstoffmangel sind:

  • Migräne
  • Durchblutungsstörungen in der Peripherie (z.B. Beine)
  • Durchblutungsstörungen im Gehirn und am Herzen
  • Körperlicher und geistiger Leistungsabfall
  • Abnahme der Konzentrations- und Merkfähigkeit
  • Ohrensausen und Schwindel
  • Abwehrschwäche (z.B. Anfälligkeiten für Erkältungskrankheiten)

Der alltägliche Einsatz von Masken auf Straßen, in Läden und anderen öffentlichen Räumen ist somit sinnlos. Er erfüllt keinen ergiebigen und nachweislichen Mehrwert, kann in der Öffentlichkeit zwecks fehlender Hygienevoraussetzungen nie richtig getragen werden und stellt für die meisten Menschen unterm Strich ein Gesundheitsrisiko dar.