Verfassungsgerichtshof Österreich: Maskenpflicht in Schulen gesetzeswidrig
Gesetzwidrige Corona-Gesetze seit MaiSeit dem Anbeginn der Corona-Diktatur regieren Politiker ohne jegliche Vernunft und widersetzen sich wissenschaftliche Erkenntnisse auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. In Österreich wehren sich nun Eltern unter anderem gegen die Maskenpflicht in der Schule. Der Verfassungsgerichtshof Österreich fordert daraufhin Bildungsminister Heinz Faßmann, ein Universitätsprofessor, dazu auf, die Grundlagen für die Maskenpflicht darzulegen. Quellenangaben sollten einem Professor nicht unbekannt sein. Diesem Professor scheinbar schon, denn er scheint vor allem Politiker zu sein. Deshalb konnte er dem Gericht wohl auch keine Grundlagen geben, die gibt es faktisch nicht. Woraufhin der Verfassungsgerichtshof die Maskenpflicht kippt:
“Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren. Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden. Der VfGH folgt damit seinen Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier). Auf die weiteren im Antrag erhobenen Bedenken war bei diesem Ergebnis nicht einzugehen.”
Verfassungsgerichtshof Österreich, V 436/2020-15, Dezember 2020
Bedenklich an dem Urteil: Das Gericht wartet immer noch auf eine Erklärung von Politikern. Diese werden sich eine Erklärung basteln und gegebenenfalls nachreichen. Gerichte müssen dazu übergehen, selbstständig die Wissenschaft einzubeziehen. Das Urteil wäre vernichtend eindeutig und dürfte Spielräume nicht mehr zulassen.