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Verwaltungsgericht Wien: “PCR-Test wird von der WHO abgelehnt”

Gerichtsurteil gegen rechtswidrige Corona-Maßnahmen

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Am 31. Januar 2021 werden zahlreiche Demos in Wien angemeldet. Diese werden im Vorfeld von der Polizei, dem “Freund und Helfer”, untersagt. Gesundheit stehe über dem Versammlungsrecht, so die Haltung des ausführenden Arms der Neuen Normalität. Fast zwei Monate später widerspricht das Wiener Verwaltungsgericht dieser Haltung. (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) Die Regierung befolge nicht einmal die WHO-Vorgaben, um tatsächliche Infektionen von sogenannten “positiv Getesteten” zu unterscheiden.

So weit, so richtig. Das Kind ist allerdings schon in den Brunnen gefallen. Wir können beobachten, wie Regierungen die Grundrechte der Bürger unter fadenscheinigen Gründen bekämpfen. So fadenscheinig, dass selbst vereinzelten Bürokraten des eigenen Apparats sehr spät auffällt, dass nicht einmal die Vorgaben der heiligen WHO-Organisation eingehalten werden.

Die WHO gesteht ein, dass PCR-Testergebnisse für sich genommen keine diagnostischen Werte darstellen. Im letzten Jahr haben ich und viele andere genau darauf hingewiesen. Der Erfinder selbst hat den Zweck eines PCR-Tests erklärt. Dieser umfasse nicht die Diagnose.
Wenngleich die WHO diesen PCR-Test dennoch als diagnostisches Werkzeug missbraucht, stellt selbst die Weltgesundheitsorganisation eines unmissverständlich klar: Ein PCR-Test sei nur als Hilfe zur Diagnose anzusehen, welcher in Kombination mit unter anderem Ct-Wert, Zeitpunkt der Probe, Probetyp, klinischen Observationen, Patientengeschichte und epidemiologischen Informationen zu lesen sei. Zudem müsse sich ein “positiv Getesteter” unter bestimmten Umständen und zur Bestätigung einem zweiten Test unterziehen.

Mit Berufung auf die WHO-Vorgaben versuchte Boris Reitschuster in diesem Jahr bereits mehrfach von der Bundesregierung Deutschland eine Stellungnahme bezüglich der missbräuchlichen Verwendung der PCR-Tests einzuholen. Die bei weitem absurdeste Antwort kam von Christian Drosten:

“Ja, ich glaube das lässt sich ganz kurz beantworten: Also die Weltgesundheitsorganisation ist ja wirklich für die Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zuständig. Auch für Länder in denen der Ausbildungsstand, bei zum Beispiel Laborpersonal, nicht ganz so hoch ist und da gibt es Arbeitsgruppen, die sich auch mit der Qualität von Labordiagnostik befassen und die haben genau so eine Notiz geschrieben […]. Da steht im Prinzip nichts weiter drin, als: “Bitte lest auch die Gebrauchsanweisung für diese Tests durch.” Mehr steht da nicht.”

Christian Drosten zur WHO-Vorgabe

Es stellt sich erneut die Frage: Ist Drosten ein Lügner oder einfach nur inkompetent?

Die WHO ist eine käufliche Organisation. Wer an der Pandemie-Definition herumdoktert, bis Pharmakonzern- und Staats-Finanziers zufriedengestellt sind, hat den Titel Weltgesundheitsorganisation nicht verdient. So eine Organisation ist maximal “zuständig” für die “Weltgesundheit” der internationalen Shareholder-Bankkonten. Selbst der staatsnahe Sender tagesschau gesteht sich diese Tatsache ein:

“Das Finanzierungsmodell der WHO stößt immer wieder auf Kritik: Zu abhängig sei die Organisation vom Willen der jeweiligen Regierungen, von privaten Stiftungen oder auch Pharma-Unternehmen. “Wenn Bill Gates morgen sagt: Ich habe kein Interesse mehr an Gesundheit, ich investiere mein ganzes Geld in Erziehungsfragen, zum Beispiel wäre die WHO am Ende”, hatte etwa der indische Arzt und Gesundheitsaktivist Amit Sengupta 2017 im Deutschlandfunk erklärt.”

tagesschau zum Finanzierungsmodell der WHO

Drosten führt weiter aus, dass die WHO-Vorgabe vor allem für Länder mit niedrigem Ausbildungsstand gedacht sei. Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation. Ist Drosten ein Lügner oder einfach nur inkompetent? Die WHO stellt vielmehr klar, wie der PCR-Test genutzt werden darf. Das betrifft auch Länder mit “hohem” Bildungsstand, von dem dieser Tage nicht viel zu spüren ist. Die aktuellen “Fallzahlen” vom Robert-Koch-Institut bestätigen diesen unwissenschaftlichen Vorgang. In den FAQ vom Robert-Koch-Institut geben sie zu, dass die WHO-Richtlinien missachtet werden:

“Da eine eindeutige Aufklärung der eigenen Infektionsumstände für sehr viele Einzelfälle nicht möglich ist, ist die Aufarbeitung von COVID-19-Ausbruchsgeschehen umso wichtiger.”

Robert-Koch-Institut zur Definition “Fallzahl”

Offensichtlicher kann Staatsversagen eigentlich nicht mehr werden. Das vom Staat finanzierte Institut möchte wegen des Aufwands gar nicht die tatsächliche Infektion feststellen und arbeitet mit eigens zusammengebastelten Metriken. Die Kennzahl “Ausbruchsgeschehen” bezieht sich absurderweise dann auch noch auf die unwissenschaftlich ermittelte “Fallzahl”. Dadurch fällt die Risikoeinschätzung immer höher aus, als sie eigentlich sein sollte.

Das gefällt den Mächtigen.

Dass es hier um ein abgekartetes Machtspiel von einflussreichen Profiteuren geht, hätte jedermann bereits zum Anfang der sogenannten Pandemie sehen müssen. Hierzu hätte ein Kommentar vom PCR-Test-Erfinder gereicht.

Nach all den Monaten der Fehleinschätzung hat nun ein europäisches Gericht im Fall einer rechtswidrig aufgelösten Versammlung diese Falschheit offen gelegt. Und das auch nur, weil die WHO nach Monaten der globalen eigens verursachten Lockdown-Politik im Januar 2021 eine Erklärung veröffentlicht, die jedem Wissenschaftler schon Jahrzehnte vorher bekannt war. Das Wiener-Urteil kommt viel zu spät, legt die Trägheit des Verwaltungsapparats offen und bringt zudem nicht viel, wenn nicht nur ganze Menschenmassen, sondern Staatsorgane selbst weiterhin unwissenschaftlichen Staatsinformationen folgen.