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GEZ-Musterschreiben: Ansbach stellt Ermittlung ein

Staatsanwaltschaft kennt das Verfahren nicht

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Im Februar 2021 habe ich darüber berichtet, wie mein Musterschreiben angeblich ein Strafermittlungsverfahren ausgelöst hat. Leider hat sich der Betroffene nach seiner anfänglichen Nachfrage nicht mehr bei mir gemeldet.

Die Polizei Ansbach hat mir auf Nachfrage dieses Ermittlungsverfahren am 03. März 2021 bestätigt. Es wurde zu dem Zeitpunkt schon an die Staatsanwaltschaft Ansbach weitergeleitet. Am 02. Juni 2021 bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt mir, dass „kein entsprechendes Verfahren festgestellt werden“ konnte.

Bemerkenswert, wie man hier herumdruckst und wie lange es dauert, bis ich hier überhaupt mal eine Antwort erhalte. Das Verfahren gibt es also laut Staatsanwaltschaft nicht. Entweder es ist „verloren“ gegangen oder aber man schämt sich für eine so widersinnige Anschuldigung oder man lügt. Wie kann die Polizeiinspektion Ansbach das Verfahren kennen, die Staatsanwaltschaft aber nicht?

Die Exekutive ist wohl scheinbar dazu übergegangen, jede Form des rechtmäßigen Hinterfragens mit einem Reichsbürger-Ermittlungsverfahren zu hinterlegen. Deutsche fürchten Behördenschreiben. Umso wichtig klingender der Behördenname, umso stärker die Furcht. Warum also sollten Behörden diese Angsttaktik nicht für sich nutzen? Die meisten Deutschen knicken ein.