GEZ-Musterschreiben: Polizei Ansbach ermittelt
Versuchte ErpressungNachtrag vom 1. August 2021: Das Verfahren wurde eingestellt.
Ein Leser hat das GEZ-Musterschreiben angewendet. Er berichtet, dass die Polizeiinspektion Ansbach daraufhin eine Anzeige vom Gerichtsvollzieher erhalten hat. Im Ermittlungsverfahren wird sowohl versuchte Nötigung als auch Erpressung vorgeworfen. Folgenden Kommentar gibt der Beschuldigte unter dem GEZ-Musterschreiben-Beitrag ab:
“Dieses Musterschreiben ist absolut gefährlich. Die Gerichtsvollzieher bzw. die Polizei fassen diese 10.000 Euro offenbar als Nötigung bzw. Epressungsversuch auf. Jedenfalls wurde ich deshalb angezeigt und von der Polizei wegen “Erpressung (Versuch)” vorgeladen. Ich habe dort angerufen und gleich gesagt, dass ich keine Aussage machen werde und übergebe die Sache jetzt meinem Anwalt.”
Kommentar vom von der Polizeiinspektion Ansbach Beschuldigten
In einer E-Mail hat der Beschuldigte zusätzlich erwähnt, dass ihm vorgeworfen wird, zur Reichsbürger-Szene anzugehören.
Widerstand
Das GEZ-Musterschreiben ist eine Reaktion auf einen GEZ relevanten Vollstreckungsversuch, der seinerseits erpresserisch wirkt. Der Vollstreckungsbedienstete sagt dabei sinngemäß: “Zahlen Sie, sonst droht eine Pfändung.” Das GEZ-Musterschreiben antwortet sinngemäß: “Gerne. Halten Sie sich bitte an das Grundgesetz, sonst gibt es Konsequenzen für Sie.”
Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe und die Veröffentlichung von Namen. Diese treten jedoch nur auf, wenn rechtswidrig gepfändet wird. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, rechtskonform zu pfänden. Oder ist es jetzt Erpressung, wenn jemand sagt: “Fahren Sie nicht zu schnell, sonst drohen Bußgelder!”?
Im GEZ-Musterschreiben wird jedoch viel gewichtiger argumentiert. Hier geht es um das Pochen auf Rechtssicherheit. „In der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Rechtssicherheit Verfassungsrang ein. Sie ist fixiert im Grundgesetz im Artikel 20 GG.“ Greift jemand diesen Grundpfeiler an, greift er die Ordnung der Bundesrepublik an. Womit das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) automatisch aktiviert wird. Widerstand darf keine Überreaktion aber auch keine Unterreaktion darstellen. Er muss diesen Angriff jedoch wirksam abwenden können, um die bestehende Ordnung wiederherzustellen.
Die Veröffentlichung von Namen ist in diesem gesetzeswidrigen Aspekt natürlich von der Pressefreiheit gedeckt. Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht:
“Wer den Rechtsfrieden bricht, durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl.BVerfGE 35, 202 <231 f.>).”
BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009 – 1 BvR 1107/09
Reichsbürger
Der Verfassungsschutz definiert “Reichsbürger” als Gruppierungen, die sich auf das historische Deutsche Reich berufen. In keinem Satz nimmt das GEZ-Musterschreiben Bezug darauf. Ganz im Gegenteil, es wird ausschließlich auf geltende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verwiesen. Diese werden auch genauso gelesen, wie die Bundesrepublik sie liest. Wer daraus “Reichsbürger” ableitet, der hat nicht nur eine blühende Fantasie. Ich unterstelle hier Boshaftigkeit und Verzweiflung. Das Schreiben wirkt, also muss diese Form des Widerstands unterbunden werden. Deutsche dürfen sich nicht mehr auf Gesetze berufen, die ihnen Recht geben.
Die “Reichsbürger”-Szene ist ein Ablenkungsmanöver. Als würde eine andere Staatsform die Erlösung sein. “Reichsbürger” sind einem Irrtum auferlegen und werden nichts erreichen. Alles nachzulesen im BRD-GmbH-Artikel, in dem der Untergang des Königreichs Deutschland angekündigt wurde. Wie die Gerichtsvollzieher / die Polizei auf diese Unterstellung kommen, ist nicht nachvollziehbar.
Stellungnahme
Es soll klargestellt werden: Das GEZ-Musterschreiben stellt keinen Erpressungs- oder Nötigungsversuch dar. Er ist Hinweis und Aufforderung sich an Recht und Gesetz zu halten. Um diese Selbstverständlichkeit geht es hier nicht nur primär, sondern ausschließlich. Solange Grundgesetzkonformität gewahrt bleibt und Rechtssicherheit garantiert wird, wird das Widerstandsrecht nicht aktiviert. Das Musterschreiben bekennt sich zum Grundgesetz, zu den Menschenrechten und zur Bundesrepublik Deutschland und distanziert sich ausdrücklich von Gewalt und jeglichen gewalttätigen Extremisten, die die Bundesrepublik Deutschland zersetzen oder abschaffen möchten.
Das GEZ-Musterschreiben wurde nochmals um eine Erklärung erweitert, sodass derartige Missverständnisse nicht mehr auftreten sollten.
Ermittlung
Ich habe die Polizeiinspektion Ansbach heute um Stellungnahme gebeten. Es bleibt abzuwarten, ob das Ermittlungsverfahren gerichtlich verhandelt wird. Unklar ist noch, ob es nicht seitens des Beschuldigten auch tatsächliche Drohungen abseits vom Musterschreiben gab.