Rundfunkbeitrag ist grundgesetzwidrig

Rundfunkbeitrag ist grundgesetzwidrig

Es ist mal wieder an der Zeit, um über den Rundfunkbeitrag zu reden. Dieses Mal mit ein bisschen erfreulicheren Neuigkeiten, aber der Reihe nach. Wie viele wissen, versuchen die Eintreiber der staatlichen Rundfunkmafia den sogenannten Rundfunkbeitrag seit 2013 bei mir einzutreiben. Ich habe nie gezahlt, ich zahle nicht und ich werde nie zahlen. Gemäß diesem Motto habe ich mich gegen die GEZ zur Wehr gesetzt, zunächst still und klammheimlich. Mit der Änderung der Gesetze im Jahr 2013 musste ich aktiv Widerstand leisten, denn von nun an wurde die Gebühr bzw. der Rundfunk“beitrag“ pro Wohnung erhoben. Es spielt also keine Rolle mehr ob man taub, blind oder rundfunkapparatlos ist, jeder muss zahlen, sagt man. Man mag es kaum glauben, aber ich zahle immer noch nicht. Der Trick? Ich wende ihre Gesetze gegen sie selbst an.

Rundfunkbeitrag: Die Verräter vom Finanzamt

Rundfunkbeitrag: Die Verräter vom Finanzamt

Als Arbeiter in diesem Land ist man schon ziemlich im Arsch. Erst muss man sich jeden Tag aufs Neue früh aus dem Bett quälen. Dann muss man durch den Stau, und das auch noch zwei mal pro Tag. Man kann sich dann jeden Tag vom Chef anhören, was man alles falsch gemacht hat und zu Hause dann auch nochmal von der Ehefrau / dem Ehemann. Aber wo wären wir, wenn das dabei bliebe? Nicht in Deutschland. Sehen Sie, in Deutschland gibt es noch Vater Staat, der sich über die Hälfte des hart erarbeiteten Geldes raubt und der mit seinem Paragraphengeschwulst das Leben der Arbeiter zur Hölle macht. Vater Staat ist daher viel mehr ein missratener Stiefvater, der jedes mal alkoholisiert nach Hause kommt, um Frau und Kinder zu verprügeln und zu vergewaltigen und sich Gelder für sein teures GEZ-Abo zu erpressen. Eines Tages haben Frau und Kinder allerdings herausgefunden, dass Prügel und Vergewaltigung und Rundfunkbeiträge eigentlich verboten sind. Das aber stellt kein Problem für den Stiefvater dar, der schickt jetzt seine Gangsterfreunde vom Finanzamt vor und überlässt ihnen die Drecksarbeit.

Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Rundfunkbeitrag: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts



Niemand stirbt in diesem Staat als Jungfrau, dafür sorgt die Verwaltungsdiktatur, die Politkleptokratie oder der Richterstaat. Oder alle drei zusammen. Einen Entjungferungsprozess haben wir nun auch vor ein paar Tagen wieder erleben dürfen, als das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärte. Da stelle ich mir in pingelhafter Manier natürlich zunächst einmal die Frage: Welche Verfassung? Aber hey, das sind wirklich unwichtige Nichtigkeiten. In einer Profession, wo es um das Spielen mit Worten geht, sind diese Nebensächlichkeiten nicht ernst zu nehmen. Deshalb gehe ich jetzt auch direkt zum Hauptargument der Richter über, welches natürlich auch die größte gequirlte Jauche ist, die ich je im Zusammenhang mit dem Runfunkbeitrag lesen durfte.

Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen

Rundfunkbeitrag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen

Rundfunkbeitrag Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Generalstaatswanwaltschaft Berlin zurückgewiesen Die Helfershelfer der Rundfunkmafia

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde von vor über einem Monat wurde am 10.03.2016 (Tag der Briefzustellung) zurückgewiesen. Alles andere hätte mich auch wirklich überrascht. Begründet wurde wieder nichts. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz teilt die Meinung der Staatsanwaltschaft. Welche Meinung? Egal! Es ist dieselbe. Die Senatsverwaltung könnte natürlich auch einfach das Richtige tun und die Strafverfolgung der Finanzamtsmitarbeiterin, die für das gesamte Schlamassel verantwortlich ist, fortsetzen. Aber das ist anstrengend. Dafür müsste man sich informieren, Fragen stellen und sich eventuell gegen die schwarz-rot-grün-gelb-versiffte Parteiendiktatur erheben. Man folgt heutzutage deshalb einfach der Meinung des anderen. Das ganze funktioniert überraschenderweise ohne Führerbefehl.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Rundfunkbeitrag: Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig…

via Flickr/Ricαrdo (CC BY-SA 2.0)
via Flickr/Ricαrdo (CC BY 2.0)

Die Strafanzeige / das Ermittlungsverfahren gegen die Finanzbeamtin wurde mittlerweile von der zuständigen Staatsanwältin fallen gelassen. Ich habe mich daraufhin an die nächsthöhere Stelle gewandt: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Diese hat mir in Sachen Rundfunkbeitrag Recht gegeben: Die von mir erwähnten Staatsverträge sind ungültig. Die Eintreibung des Finanzamts bleibt trotzdem rechtmäßig. Hä?!