Landgericht Tübingen: Landesrundfunkanstalt ist keine Behörde!

In einem atemberaubenden Beschluss hat ein bundesrepublikanisches Gericht erstmals zugegeben, dass eine Landesrundfunkanstalt keine Behörde sei. Es ging im Speziellen um den Südwestrundfunk (SWR). Das Landgericht Tübingen hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim SWR um keine Behörde handelt. Amtshilfe muss daher von anderen Behörden versagt werden. Dieser Beschluss wurde nochmals bestätigt.





